Illegales Online-Glücksspiel: Wieder Geld zurück vom Online-Casino!

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Das Landgericht Münster hat sich in einem Online-Casino-Verfahren mit Versäumnisurteil auf die Seite des geschädigten Verbrauchers gestellt. Während des gesamten streitgegenständlichen Zeitraums hatte die Beklagte keine Erlaubnis zur Veranstaltung öffentlicher Online-Glücksspiele in Deutschland.

Vor dem Landgericht Münster ging es kürzlich um einen weiteren Fall im Online-Casino-Skandal (Az.: 011 O 223/23). Ein geschädigter Spieler klagte gegen die Hero Bet Limited aus Malta auf Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen, die er auf der Plattform Boom Casino erlitten hat. Boom Casino wird von einem in Malta ansässigen Unternehmen betrieben und bietet auch in Deutschland Online-Glücksspiele an, obwohl es zu diesem Zeitpunkt keine deutsche Erlaubnis für solche Aktivitäten hatte. Der Kläger verlor in der Zeit von April 2020 bis Januar 2021 insgesamt 10.592 Euro beim Spielen auf dieser Plattform.

„Der Kläger versuchte zunächst, seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen, indem wir von der Beklagten die Rückzahlung des Verlustbetrags forderten. Als dies erfolglos blieb, reichte er Klage ein, um die Rückzahlung des Verlustbetrags sowie die Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erwirken. Die Beklagte reagierte nicht auf die Klageschrift und wies die Zustellung der Klage zurück, woraufhin das Gericht per Versäumnisurteil im Sinne des Verbrauchers entschied“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Münster erstritten.

Das Gericht entschied demnach: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 10.592 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. März 2023 zu zahlen. Die Beklagte wurde zudem verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Gericht betonte unter anderem: „Während des gesamten streitgegenständlichen Zeitraums hatte die Beklagte keine Erlaubnis zur Veranstaltung öffentlicher Online-Glücksspiele in Deutschland. Das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 nach § 4 Abs. 4 GlüStV in der damals geltenden Fassung grundsätzlich verboten.“

"Das Gericht erkannte also den Anspruch des Klägers auf Rückzahlung seiner Verluste an, basierend auf dem Bereicherungsrecht, da die Zahlungen ohne rechtlichen Grund erfolgten, und dem Deliktsrecht, da das Anbieten von Online-Glücksspielen ohne Lizenz eine Verletzung des deutschen Glücksspielstaatsvertrags darstellt. Die Entscheidung stützt sich dabei sowohl auf das deutsche Sachrecht als auch auf europäische Verordnungen, die im Falle nichtiger Verträge und deliktischer Ansprüche Anwendung finden“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung und stellt auch den Bezug zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heraus. Aus § 134 „Gesetzliches Verbot“ ergibt sich: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Darauf wies das Gericht deutlich hin.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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