7 Tipps, damit Sie Ihre Scheidung NICHT bereuen

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Schlaue Tipps, damit Sie Ihre Eheschließung nicht bereuen, gibt es zuhauf. Bei uns sind Sie einen Schritt weiter. Bei uns erhalten Sie Tipps, damit Sie Ihre Scheidung nicht bereuen. Trennen sich Ehepartner, wird oft die Scheidung eingereicht, ohne dass wirklich im Detail überlegt wird, mit welchen Konsequenzen die eheliche Lebensgemeinschaft eigentlich abgewickelt werden soll. Emotionale Erwägungen überlagern vieles, was sachlich und strategisch geboten erscheint. Auch wenn es keine festen Regeln gibt, wie man eine Scheidung “richtig” bewerkstelligt, erklären wir und geben 7 hoffentlich hilfreiche Tipps, damit Sie Ihre Scheidung zumindest NICHT bereuen.

Tipp 1: Chance zur Versöhnung nutzen

Leben Sie getrennt und beabsichtigen die Scheidung, schadet es dem Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres nicht, wenn Sie sich mit dem Partner oder der Partnerin versöhnen und danach trotzdem und endgültig wieder trennen. Der Zeitraum, in dem Sie wieder zusammengefunden haben, wird bei den zwölf Monaten des Trennungsjahres mitgezählt und nicht etwa abgezogen. Das Entscheidende dabei ist aber, dass Sie sich nach der Scheidung nicht den Vorwurf machen, die Chance zur Versöhnung nicht genutzt zu haben. Möglicherweise haben Sie ein wesentlich besseres Gewissen, als wenn Sie die Trennung kompromisslos akzeptiert hätten. Sie haben es dann versucht, es aber leider keinen Erfolg gebracht.

Praxistipp: Heilung braucht Zeit

Trennen Sie sich, durchlaufen Sie erfahrungsgemäß verschiedene Phasen der „Trauer“. Sie werden Zweifel haben und vieles bedauern. Wichtig ist, dass Sie zulassen, dass Sie die Trennung und Scheidung vielleicht als Verlust empfinden. Versuchen Sie gar nicht erst, sich dagegen zu sträuben, nicht zu trauern oder nicht zu zweifeln. Diese Phase ist früher oder später vorbei. Die „Trauer“ bereinigt das Gemüt. Dies braucht Zeit und ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich auch nach der Scheidung zurechtfinden. Nicht zuletzt hat das Trennungsjahr den Zweck, dass sich Ehepartner ihrer Gefühle klar werden und sich zu der Entscheidung durchringen, die Ehe scheiden zu lassen.

Tipp 2: Schließen Sie emotional ab

Die Trennung vom Partner und der Partnerin ist meist keine Entscheidung, die Sie über Nacht oder aus einer Laune heraus treffen. Die Trennung ist wohl das Ergebnis einer längerdauernden Entwicklung, in deren Verlauf die Erkenntnis reift, dass die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist und Sie sich entschieden haben, die Scheidung zu beantragen oder dem Scheidungsantrag des Partners zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie nach der „Trauerphase“ sich vergegenwärtigen, dass die Beziehung der Vergangenheit angehört und Sie offen sein sollten, Ihr Leben nach der Scheidung neu zu gestalten. Erkennen Sie also an, dass Vergangenes vergangen ist. Sicherlich gibt es auch schöne Erinnerungen, die bleiben, aber kein Grund sind, eine brüchige Beziehung aufrechtzuerhalten. Haben Sie emotional abgeschlossen, riskieren Sie weniger, dass Sie den/die Ex erneut heiraten und sich vielleicht erneut scheiden lassen müssen. So was kommt nämlich durchaus vor.

Beispiel:

Die Ehe von Richard Burton und Elizabeth Taylor war eine der aufsehenerregendsten Beziehungen in der Welt des Films. Ihre Liebe begann jedoch erst richtig, als sie 1963 gemeinsam den Film “Cleopatra” drehten. Die Ehe zwischen ihnen hielt jedoch nicht lange, und sie trennten sich Mitte der 70er Jahre endgültig. Interessanterweise schickte Richard Burton Elizabeth Taylor sogar nach ihrer zweiten Scheidung Liebesbriefe bis zu seinem Tod. Es war eine leidenschaftliche, aber auch komplizierte Beziehung, die die Herzen vieler Menschen berührte. Trotz ihrer Scheidung blieben die Gefühle für einander offensichtlich erhalten und führte dazu, dass die Vergangenheit beider Gegenwart und Zukunft prägte.

Tipp 3: Haben Sie keine Schuldgefühle

Ist Ihre Ehe gescheitert und besteht keine Aussicht auf Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft, werden Sie geschieden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst oder der Partner die Trennung verursacht haben. Auch eheliche Verfehlungen bleiben außen vor. Es macht einfach keinen Sinn, in einer ehelichen Beziehung auszuharren, wenn es offensichtlich ist, dass die Partner keine Gefühle mehr füreinander haben und es keine vernünftige Perspektive gibt, alles so zu belassen, wie es ist.

Es ist normal, wenn Sie nach einer Scheidung Schuldgefühle haben. Trotzdem ist dies kein Grund, dass Sie sich selbst Vorwürfe machen und sich als Schuldigen verurteilen. Sie gehen wegen der Scheidung durch eine schwierige Zeit. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie sich selbst vergeben und nicht im Sumpf der Schuldgefühle versinken. Richtig ist, dass Sie nach der Trennung und Scheidung eine kurze Trauerphase zulassen und daraus letztlich die Kraft schöpfen, Ihr Leben neu zu gestalten.

Gut zu wissen: Zerrüttungsprinzip statt Verschuldensprinzip

Das Scheidungsrecht kennt nur noch das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Danach wird die Ehe geschieden, wenn die Beziehung zerrüttet ist. Eheliche Verfehlungen spielen keine Rolle. Das früher maßgebliche Schuldprinzip gibt es heute nicht mehr. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass Ehepartner vor Gericht schmutzige Wäsche waschen, sich gegenseitig die Schuld an der Scheidung zuschieben und sich auch noch nach der Scheidung in gegenseitigen Vorwürfen verlieren.

Tipp 4: Verstehen Sie Ihre Scheidung als Lernprozess

Ist Ihre Ehe gescheitert, brauchen Sie trotzdem nicht das Gefühl zu haben, dass Ihr Leben in Trümmern liegt. Vielleicht kann die Ehe die Initialzündung sein, dass Sie erkennen, was Sie aus der Beziehung gelernt haben und welche Muster Sie in Zukunft vermeiden möchten. Diese Art der Selbstreflexion kann helfen, persönlich zu wachsen und eine künftige Beziehung besser zu gestalten.

Sie sollten sich vor allem auf sich selbst konzentrieren. Pflegen Sie Ihre körperliche und emotionale Gesundheit. Finden Sie Aktivitäten, die Freude bereiten und umgeben Sie sich mit unterstützenden Menschen. Treiben Sie Selbstfürsorge. Hängen Sie bloß nicht der Vergangenheit nach, was nicht heißt, dass Sie schöne Erinnerungen aus dem Gedächtnis streichen sollten.

Tipp 5: Halten Sie die Kommunikation mit dem/der Ex aufrecht

Ihre Scheidung muss nicht unbedingt dazu führen, dass Sie alle Brücken zum/zur Ex abbrechen. Gerade, weil es darum geht, mit der Scheidung die eheliche Lebensgemeinschaft persönlich, finanziell und wirtschaftlich vernünftig abzuwickeln, sollten Sie die Kommunikation aufrechterhalten. Sie sind möglicherweise auch nach der Scheidung aufeinander angewiesen.

Es kann eigentlich nur hilfreich sein, wenn Sie sich trotz Ihrer Scheidung als Partner verstehen, die eine gemeinsame Vergangenheit haben und einander wertschätzen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie ein gemeinsames Kind haben. Eine friedliche gedeihliche Beziehung kann helfen, negative Gefühle zu vermeiden und dazu beitragen, dass die ursprünglich heile familiäre Welt des Kindes nicht völlig zerbricht. Selbst wenn Sie sich nicht mehr wertschätzen, gebietet es sich aus rein praktischen Erwägungen, so miteinander zu kommunizieren, dass Probleme gar nicht erst entstehen oder entstandene Probleme im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden.

Betreuen Sie Ihr das Kind nach der Scheidung, sollten Sie respektieren, dass auch der andere Elternteil Verantwortung für das Kind trägt. Möglicherweise sind Sie aus beruflichen Gründen darauf angewiesen, dass Sie bei der Betreuung des Kindes unterstützt werden. Dies gilt umso mehr, als das Kind heranwächst und es ausgesprochen hilfreich sein kann, wenn auch der nicht betreuende Elternteil sich für das Kind engagiert und den betreuenden Elternteil entlastet.

Praxistipp: Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung Probleme vermeiden

Scheidungen werden oft als Last empfunden, weil sich die Abwicklung der Scheidungsfolgen schwierig gestaltet. Nicht wenige Ehepartner streiten vor Gericht, wenn es um Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Unterhalt geht. Meist wird die Chance nicht genutzt, Scheidungsfolgen außergerichtlich und im gegenseitigen Einvernehmen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Die anschließende Scheidung ist dann nur noch eine Formalie. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich alle Rechte und Pflichten regeln, die im Hinblick auf die Trennung und Scheidung regelungsbedürftig erscheinen. Damit erübrigen sich spätere Streitigkeiten. Die Scheidung markiert den Endpunkt der Beziehung und bietet keinen Anlass mehr, wegen einer zwangsweise gerichtlich geregelten oder einer ungeregelt gebliebenen Scheidungsfolge Reue zu empfinden.

Tipp 6: Nutzen Sie Ihr Umgangsrecht mit Ihrem Kind

Sind Sie Elternteil eines gemeinsamen Kindes, kann das Kind in aller Regel zwangsläufig nur noch von einem Elternteil betreut werden. Der andere Elternteil bleibt auf ein Umgangsrecht angewiesen. Der Streit wegen des Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind ist einer der häufigsten Streitpunkte, wenn Ehepartner sich scheiden lassen und die Beziehung zum Kind die Abwicklung der Ehe als schwierig gestaltet.

Da das Kind sich überwiegend in der Obhut des betreuenden Elternteils befindet, kann der Umgang mit dem Kind nur in einem meist recht begrenzten Umfang stattfinden. Allzu oft besteht das Risiko, dass sich der umgangsberechtigte Elternteil vom Kind und sich umgekehrt das Kind vom Elternteil entfremdet. Von betroffenen Eltern ist immer wieder zu hören, dass sie die Scheidung genau aus diesem Grund bereuen. Um die Beziehung zum Kind zu fördern und aufrechtzuerhalten, empfiehlt sich, das Umgangsrecht mit dem Kind zu nutzen und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Dann verliert die Scheidung zumindest insoweit ihren Schrecken.

Tipp 7: Respektieren Sie das Umgangsrecht des Partners

Verbleibt das Kind nach der Scheidung in der Obhut des betreuenden Elternteils, hat der andere Elternteil Anspruch auf ein angemessenes Umgangsrecht mit dem Kind. Dieses Umgangsrecht ist gesetzlich verbrieft und dient dazu, die Beziehung des Kindes zum Elternteil aufrechtzuerhalten und zu fördern.

Als betreuender Elternteil sollten Sie dieses Umgangsrecht respektieren und in angemessenem Umfang gewähren. Vermeiden Sie möglichst, dass Sie sich nach der Scheidung wegen des Umfangs oder der Art und Weise des Umgangs auf einen Streit einlassen. Letztlich schaden Sie sich selbst und insbesondere Ihrem Kind. Wenn Sie ständig darüber nachdenken, ob und wie der Umgang gewährt wird, setzen Sie sich selbst emotional unter Druck und beschäftigen sich mit einem Problem, das zwar durch die Scheidung verursacht wurde, letztlich aber hausgemacht ist. Ihre Scheidung sollte vor allem nicht dazu führen, dass Sie das Kind in einen Loyalitätskonflikt zwingen, bei dem das Kind das Gefühl hat, es müsse sich für oder gegen einen Elternteil entscheiden.

Alles in allem

Klar, hinterher ist man/frau immer schlauer. Sind Sie geschieden, sollte es eigentlich keinen Grund mehr geben, die Scheidung zu bereuen. Die Scheidung ist Fakt. Es liegt an Ihnen selbst, alles zu tun oder zu unterlassen, was dazu führt, dass Sie Ihrer Ehe hinterhertrauern und die Scheidung als unüberwindlichen Schicksalsschlag betrachten.


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