Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Trennungsvereinbarung Muster!

Trennungsvereinbarung: Muster und Tipps für die Verwendung

  • 7 Minuten Lesezeit
Trennungsvereinbarung: Muster und Tipps für die Verwendung

Experten-Autorin dieses Themas

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben und das Trennungsjahr begonnen hat, beeinflusst das Datum der Trennung das Unterhaltsrecht, das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern und auch das Güterrecht. Die Ehe kann einvernehmlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.  

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung durch die „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgen. Dies ist bereits deshalb sachgerecht, da ein Auszug oftmals aus finanziellen Gründen nicht sofort umgesetzt werden kann oder die Eheleute aus Rücksicht auf die Belange gemeinsamer minderjähriger Kinder zunächst weiterhin in einem gemeinsamen Haushalt leben. 

Was ist eine Trennungsvereinbarung? 

Im Fall der Trennung können Ehegatten eine sogenannte Trennungsvereinbarung – genauer: Trennungsfolgenvereinbarung – abschließen. Wenn die Vereinbarung über die Rechtskraft der Ehescheidung hinauswirken soll, wird die Vereinbarung zwischen den Ehegatten auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt.  

Mit der Trennung entsteht beispielsweise ein Anspruch auf Trennungsunterhalt des bedürftigen Ehegatten gegenüber dem besserverdienenden Ehegatten, nach § 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden die Haushaltsgegenstände zwischen den Ehegatten verteilt und nach § 1361b BGB besteht unter strengen Voraussetzungen ein Recht auf Überlassung der Ehewohnung. Laut Güterrecht kann jeder Ehegatte nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und über das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung verlangen, um etwaige Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich ermitteln zu können. Ferner ist bei unterhaltsbedürftigen Kindern auch Kindesunterhalt an den betreuenden Elternteil zu zahlen und die Kindergeldberechtigung zu klären. 

Bitte bedenken Sie, dass privat geschlossene Eheverträge und damit auch Trennungsvereinbarungen in den meisten Fällen ohne eine notarielle Beurkundung unwirksam sind, da § 1410 BGB bestimmt, dass Eheverträge bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten zur Niederschrift vor dem Notar abgeschlossen werden müssen. Darüber hinaus gewährleistet eine notarielle Beurkundung der Trennungsvereinbarung eine Rechtssicherheit für beide Ehegatten. Ist eine zwingende notarielle Beurkundung – wie beispielsweise bei der Vereinbarung der Gütertrennung und von Zugewinnausgleichszahlungen, bei Unterhaltsvereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung oder bei Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich – zwingend vorgeschrieben und wird die notarielle Form nicht erfüllt, so ist die abgeschlossene Trennungsvereinbarung nichtig, auch wenn die Ehegatten privat zunächst alle Angelegenheiten friedlich regeln wollten und sich einig sind. Keiner zwingenden notariellen Beurkundungspflicht unterliegen Vereinbarungen zum Umgang mit Kindern, die einfache Festlegung des Trennungszeitpunkts oder Regelungen zur Verteilung des Hausrats. 

Trennungsfolgenvereinbarung: Hinweise zum Muster 

Das nachstehende kostenlose und außergerichtliche Muster einer Trennungsvereinbarung ersetzt aufgrund der Vielseitigkeit der individuellen und finanziellen ehelichen Lebensverhältnisse und der zahlreichen gesetzlichen Regelungen keine individuell angepasste Vereinbarung. Es dient daher lediglich einer groben Übersicht. 

Eine Trennungsvereinbarung bedarf einer Vorprüfung und Berechnung der Ansprüche sowie der Anpassung an die konkreten Wünsche und Ansprüche der Ehegatten. In der Vereinbarung steht im Ergebnis das Resultat umfangreicher vorheriger Prüfungen und Berechnungen. Die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht vor dem Abschluss einer Trennungsvereinbarung wird dringend empfohlen.  

Dem nachstehenden Muster liegt das gelebte Ehemodell zugrunde, dass ein Ehegatte sich um die Kindesbetreuung und den Haushalt kümmerte und die Berufstätigkeit für die Familie vollständig aufgab, wohingegen der andere Ehegatte eine berufliche Karriere verfolgte, sich stark der Ausübung seines Berufs widmete und hierdurch ein erhebliches eheliches Vermögen angespart hat. In der nachstehenden Vorlage verpflichtet sich der Ehemann zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die bedürftige Ehefrau, zur Zahlung von Kindesunterhalt und zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs und zur Vereinbarung der Gütertrennung. 

Trennungsvereinbarung: Vorlage 

Erstellen Sie eine individuelle Trennungsfolgenvereinbarung mithilfe unserer kostenfreien PDF-Vorlage.  

Trennungsvereinbarung

zwischen
Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
– Ehemann –

und
Mara Mustermann, Beispielstraße 23, 78945 Beispielstadt
– Ehefrau –


§ 1 Vorbemerkung 

Die Erschienenen haben am 5. Mai 2010 die Ehe geschlossen und sind beide deutsche Staatsangehörige. 

Wir leben seit dem 5. Mai 2023 getrennt voneinander und möchten geschieden werden. Der Scheidungsantrag wird mit Ablauf des Trennungsjahres von dem Ehemann gestellt (der sich gleichzeitig verpflichtet, sämtliche Kosten der Ehescheidung zu übernehmen).  

Ein Ehevertrag wurde bisher zwischen uns nicht geschlossen.  

Für die Erschienenen ist es die erste Eheschließung. 

Aus der Ehe der Erschienenen gehen zwei minderjährige Kinder

(Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Kinder) 

hervor.  

Die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Erschienenen: 

(a)Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Erschienenen sind sehr unterschiedlich; wobei der Ehemann zum Zeitpunkt der Trennung über weitaus mehr Vermögen und Einkommen verfügt als die Ehefrau. Das Vermögen des Ehemannes beziffert sich auf 800.000 € und sein monatliches Nettoeinkommen auf 6000 €. Das Vermögen der Ehefrau beträgt 5000 €. Ein Einkommen erzielt die Ehefrau nicht. 
(b)Die Ehefrau hat ihre Berufstätigkeit als Assistentin der Geschäftsführung zu Beginn der Eheschließung im Einvernehmen mit dem Ehemann aufgegeben, um sich vollständig der Betreuung der gemeinsamen Kinder und des Haushalts zu widmen.  
(c)Die Erschienenen erklären, ausreichend Gelegenheit gehabt zu haben, um sich mit dem Inhalt dieser Urkunde zu befassen. 
§ 2 Güterstandsbeendigung/Gütertrennung 

Die Erschienenen vereinbaren fortan den Güterstand der Gütertrennung und schließen den gesetzlichen Güterstand für die Zukunft aus. Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen werden bei der Scheidung der Ehe – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht zurückgefordert. Dies gilt ausdrücklich auch für Ansprüche aus sogenannten unbenannten Zuwendungen. 

Als Ausgleich für den bei Güterstandswechsel zur Gütertrennung vorzunehmenden Zugewinnausgleich verpflichtet sich der Ehemann an die Ehefrau einen Betrag in Höhe von 

400.000 EURO 

bis zum 30.10.2023 zu zahlen. 

Wegen der Zahlung des Ausgleichsbetrages in Höhe von 400.000 EURO unterwirft sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen und bevollmächtigt den beurkundenden Notar, eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde an die Ehefrau zu erteilen. 

§ 3 Vereinbarung über Trennungsunterhalt 

(1)Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau ab dem 1. Mai 2023 bis zum Ablauf des Monats der Rechtskraft der Ehescheidung einen fortlaufenden, stets zum 1. eines Monats im Voraus zu entrichtenden Trennungsunterhalt in Höhe von 1650,00 € zu zahlen.  
(2)Eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt möchten die Ehegatten nicht treffen und werden hierzu noch vor der Rechtskraft der Ehescheidung eine gesonderte notarielle Vereinbarung aufnehmen.
(3)Wegen der Zahlung des Trennungsunterhalts aus Absatz 1 unterwirft sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen und bevollmächtigt den beurkundenden Notar, eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde an die Ehefrau zu erteilen, ohne dass es des Nachweises des Entstehens oder der Fälligkeit des Anspruchs bedarf. 
§ 4 Kindesunterhalt
(1)Der Kindesvater verpflichtet sich, an die Kinder jeweils einen fortlaufenden Kindesunterhalt stets zum 1. eines Monats im Voraus in Höhe von 160 % des Mindestunterhalts nach der jeweils aktuellen und gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes zu zahlen. 
(2)Darüber hinaus verpflichtet sich der Kindesvater, auch sämtlichen Mehrbedarf für die beiden Kinder – aktuell für den Geigenunterricht, den Fußballverein und die Kosten der Privatschule – vollständig zu übernehmen. 
§ 5 Sorgerechtliche Regelungen und Umgangsvereinbarung mit den Kindern 
(1)Die Ehegatten sind sich darüber einig, dass die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder auch weiterhin im Haushalt der Kindesmutter leben und allein von ihr betreut werden sollen. Der Kindesvater hält sich aus beruflichen Gründen häufig im Ausland auf. Hierzu ermächtigt der Kindesvater die Kindesmutter widerruflich, ihn in den Teilbereichen der elterlichen Sorge im Bereich Gesundheit, schulische Angelegenheiten und Anmeldungen bei Behörden zu vertreten.
(2)Die Ehegatten vereinbaren, dass der Kindesvater das Recht und die Pflicht auf Umgang mit seinen Kindern wie folgt hat: Jedes zweite Wochenende von Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr. Der Kindesvater holt die Kinder bei der Kindesmutter ab und bringt sie zur Kindesmutter zurück. Sollte ein Umgang aufgrund einer Erkrankung eines der Umgangsberechtigten ausfallen, wird dieser nicht nachgeholt. Im Übrigen wird der Umgang in den Ferien zwischen den Eltern hälftig geteilt. Der Kindesvater hat nach Absprache mit der Kindesmutter auch unter der Woche zusätzlichen Umgang. Auch flexible Ausweitungen des Umgangs sollen ermöglicht werden. Sollte der Kindesvater aus beruflichen Gründen einen Umgangstermin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, die Kindesmutter hierüber zeitnah in Kenntnis zu setzen und gemeinsam einen Ersatztermin zu finden. 

§ 6 Sonstige Vereinbarungen 

Die Ehegatten sind sich darüber einig, dass die Ehefrau die folgenden Gegenstände kostenfrei zu Alleineigentum vom Ehemann übereignet erhält:  

- Pkw (konkret benennen) 

- Sammlung (konkret benennen) 

§ 7 Schlussbestimmungen 

Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Fall von Lücken gilt die Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.


_____________________________ 
Ort, Datum  


_____________________________ 
Unterschrift Ehemann 


_____________________________  
Unterschrift Ehefrau 


_____________________________ 
Unterschrift Notar 

Haftungsausschluss

Die vorstehenden Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Das vorstehende Muster zur Trennungsvereinbarung ersetzt keine konkrete Beratung und Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Aufgrund der sich ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung – auch in Zukunft – kann keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit für die Zukunft übernommen werden.  

Foto(s): ©Adobe Stock/snowing12

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Trennungsvereinbarung Muster?

Rechtstipps zu "Trennungsvereinbarung Muster"