Ab April 2019 kommen auch in Köln Fahrverbote

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Die Luftverschmutzung in Köln ist zu hoch. Zulässige Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden zum Teil deutlich überschritten. Die Konsequenz ist, dass auch Köln nicht um Fahrverbote herumkommt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. November 2018 entschieden, dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot in der Grünen Umweltzone einführen muss. Betroffen sind davon zunächst Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie Benziner der Schadstoffklasse 1 und 2. Ab September muss das Fahrverbot auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden.

Während die Politik Fahrverbote in Köln nicht für verhältnismäßig hält, stellte das Verwaltungsgericht Köln klar, dass die Grenzwerte für den Stickstoffdioxid-Ausstoß deutlich überschritten werden. So lag dieser im Jahresmittel 2017 bei 62 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zulässig sind allerdings nur 40 Mikrogramm. Angesichts dieser hohen Überschreitung und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung sei es unerlässlich, ein zonenbezogenes Fahrverbot in den Luftrheinhalteplan für Köln aufzunehmen, so das Gericht.

Die List der Städte mit Fahrverboten wird immer länger. Nach Stuttgart, Hamburg, Berlin, Frankfurt oder Aachen stehen nun auch Köln und Bonn auf dieser Liste. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln muss auch Bonn ab 2019 Fahrverbote für zwei stark genutzte Straßen einführen.

„Die Lage wird für Diesel-Fahrer ab 2019 immer unübersichtlicher. Es werden mit großer Wahrscheinlichkeit noch weitere Städte hinzukommen, die Diesel aus den Innenstädten verbannen werden. Das führt auch zu einem enormen Wertverlust der Fahrzeuge“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. 

Betroffene Verbraucher haben im Grunde genommen zwei Möglichkeiten sich zu wehren: Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann auf Schadensersatz klagen. Die Erfolgschancen stehen gut, wie zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile belegen. Allerdings müssen die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, da sie Ende 2018 verjähren. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt hat. „Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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