Ab in den Urlaub: Was darf bei Flugreisen in den Koffer oder in das Handgepäck?
- 3 Minuten Lesezeit
- Getränke und Lebensmittel sollten in durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeuteln verpackt sein.
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen generell nicht mitgenommen werden.
- Für Medikamente benötigen Urlauber häufig einen ärztlichen Nachweis.
- Akkus, Powerbanks und Powersticks sowie E-Zigaretten dürfen nicht in den Koffer.
„Ich packe meinen Koffer und nehme mit …“
Wer kennt nicht das beliebte Kinderspiel, bei dem gilt: Je unsinniger die Gegenstände, desto spannender und lustiger das Spiel. Doch wie sieht es in der Realität aus, wenn wir unsere Koffer packen. Was darf in das Handgepäck, was muss ins Aufgabegepäck und was darf ich am eigenen Körper tragen?
Die generellen Bestimmungen sind durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in den technischen Richtlinien für den sicheren Transport von gefährlichen Gütern im Luftverkehr (ICAO T.I.) geregelt.
Was darf in den Koffer und was nicht?
Getränke und andere Flüssigkeiten sind im Aufgabegepäck erlaubt. Auch Lebensmittel können problemlos in haushaltsüblichen Mengen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Urlauber sollten allerdings beachten, dass für Lebensmittel tierischen Ursprungs gesonderte Vorschriften gelten.
Eine große Flasche Sonnenmilch, eine Parfumflasche mit einem Fassungsvermögen von über 100 Millilitern oder das Duschgel beispielsweise können ebenso problemlos in den Reisekoffer gepackt werden. Gleiches gilt für die Schere und die Nagelfeile oder den Rasierer samt Rasierklingen.
Aus Sicherheitsgründen sind allerdings auch einige Gegenstände im Koffer grundsätzlich verboten. Hierzu gehören unter anderem:
- Feuerzeuge und Streichhölzer
- Akkus, Powerbanks und Powersticks
- E-Zigaretten
- entzündbare Substanzen (z. B. Sprengstoffe, Sprühfarbe, Feuerwerkskörper, Gasbehälter usw.)
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände
- Golfschläger, Skateboards, Werkzeuge etc.
Haben Sie vor Ihrem Flug Gepäck aufgegeben, das nach Ihrer Ankunft beschädigt oder gar nicht mehr auffindbar war? Dann steht Ihnen unter Umständen Schadensersatz zu. Ein Anwalt für Reiserecht kann Sie in Ihrem Anliegen unterstützen und etwaige Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchsetzen. Den passenden Anwalt finden Sie schnell und einfach auf anwalt.de.
Was darf ins Handgepäck?
Im Handgepäck dürfen Sie als Urlauber selbstverständlich die Gegenstände mitnehmen, die Sie unterwegs benötigen. Neben dem Geldbeutel und den Reiseunterlagen können dies beispielsweise das Smartphone, Taschentücher, die Sonnenbrille und eine Reiselektüre sein.
Spezielle Handgepäckvorschriften gelten für Flüssigkeiten. Sie dürfen insgesamt maximal 1.000 ml (1 Liter) mitnehmen. Zudem muss sich jede Flüssigkeit in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml (0,1 l) befinden. Die einzelnen Behälter müssen außerdem in einem Plastikbeutel verstaut sein. Der Plastikbeutel muss transparent, wieder verschließbar und komplett geschlossen sein.
Medikamente und Spezialnahrung wie Nahrungsmittel für Babys oder Diabetiker dürfen im Handgepäck mitgenommen werden. Allerdings muss der Passagier das Personal bei der Sicherheitskontrolle darauf hinweisen, dass er Medikamente oder spezielle Esswaren im Handgepäck hat. Bei Medikamenten kann es außerdem notwendig sein, den Bedarf nachzuweisen, beispielsweise durch ein ärztliches Attest.
Die Mitnahme von tragbaren elektronischen Geräten für den persönlichen Gebrauch, die Lithium-Batterien enthalten, ist im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt. Die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet (kein Stand-by-Modus) sein und vor Beschädigung geschützt werden. Die Lithiumbatterien dürfen eine Nennenergie von 100 Watt nicht überschreiten.
Was darf nicht ins Handgepäck oder ins Aufgabegepäck?
Häufige gefährliche Güter | aufgegebenes Gepäck | Handgepäck | Am eigenen Körper |
Akkus, Powerbanks und Powersticks | X | ✓ | ✓ |
E-Zigaretten einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere persönliche Inhalationsgeräte, die Batterien enthalten | X | ✓ | ✓ |
Lichtbogen Feuerzeug (mit Gas- oder Batterie betrieben) | X | X | ✓ |
Feuerzeug und Sicherheitsstreichhölzer (inkl. Einwegfeuerzeug) | X | X | ✓ |
Feuerwerk wie Wunderkerzen, Böller usw. | X | X | X |
Gaspatronen klein, mit nicht entzündbarem Gas | ✓ | ✓ | ✓ |
Gaskartuschen oder Gegenstände mit entzündbarem Gas oder Geräte und Gegenstände bei denen sich brennbare Gase bilden können | X | X | X |
Entzündbare Substanzen wie Klebstoffe, Brennspiritus, Farbe, Pinselreiniger, usw. | X | X | X |
Kosmetische/medizinische Artikel (nicht radioaktiv) Haarsprays, Parfüms und alkoholhaltige Medikamente (siehe Details für max. Nettomenge) | ✓ | ✓ | ✓ |
Taucherflaschen | ✓ | ✓ | ✓ |
Maschinen oder Geräte mit Verbrennungsmotoren | X | X | ✓ |
Sonderregelungen gelten für:
Gewöhnliche Batterien wie AA, AAA, C, D oder 9-Volt Batterien
Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien
Gepäckstücke mit eingebauten Lithiumbatterien
Batteriebetriebene Mobilitätshilfen
E-Bikes
Taucherlampen
*Quelle: Luftfahrt-Bundesamt 2023
(COL)
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