Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH stoppen

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Die PPS Perfunctio Payment Services GmbH ist in Hamburg ansässiger Zahlungs- und Bankdienstleister und eine Tochtergesellschaft der Megalon Group Holding GmbH. Sie agiert insbesondere als Dienstleister für Firmen, die vorspiegeln einen Zahlungsanspruch gegen Sie zu haben. In der Regel zieht die PPS Perfunctio Payment Services GmbH SEPA-Lastschriften für ihre Auftraggeber ein.


Wer ist Ihr Vertragspartner?

Wie auch die FinXP Limited (Was tun bei Abbuchungen der FinXP Limited (FinXP Ltd.)?) verschleiert die PPS Perfunctio Payment Services GmbH wer Ihr vermeintlicher Vertragspartner ist. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen und jede Privatperson beliebige Zahlungsdienstleister mit der Einziehung einer vermeintlich bestehenden Forderung mandatieren. Unternehmen wie die PPS Perfunctio Payment Services GmbH, sind jedoch gerade für solche Akteure interessant, die kein Interesse haben unmittelbar in Erscheinung zu treten. Das sind insbesondere Unternehmen, die den Grund der Abbuchung nicht offensichtlich preisgeben wollen bzw. Interesse an einer erschwerten Erforschung des vermeintlich bestehenden Anspruchs haben, da ein jener regelmäßig nicht besteht.

Erfahrungsgemäß sind dies meist Unternehmen aus dem Bereich Wetten, Glücksspiel, Lotterie und Dating. Außerdem sollen die vermeintlich bestehenden Ansprüche teilweise durch Telefongespräche entstanden, oder als Monatsbeiträge von Abo-Verträgen fällig sein.

Uns bekannte Auftragsgeber der PPS Perfunctio Payment Services GmbH

          "Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft"

          „Lebensfreude GbR“

          „MIT AG Lebensfreude GbR“


Behebung der Ursache und nicht des Symptoms

Die erfolgte Abbuchung ist „nur“ das Symptom, nicht aber die Ursache des Problems. Ein einfaches Sperren oder Rückbuchen der Lastschrift ist deshalb nicht pauschal ratsam. Vielmehr ist es erforderlich die Ursache, nämlich den vermeintlich bestehenden Anspruch, der der Abbuchung zugrunde liegen muss, zu erforschen und anzufechten. Sperrt man tatsächlich bestehende Ansprüche zu Unrecht, macht man sich in der Regel schadensersatzpflichtig und produziert Kosten. Dementsprechend ist die gebotene Vorgehensweise wie folgt:

    1. Vertragspartner (=Auftraggeber der PPS Perfunctio Payment Services GmbH) ermitteln
    2. Vermeintlich bestehenden Anspruch prüfen
    3. Sollte der Anspruch Ihrer Auffassung nach nicht bestehen: Geld rückbuchen und Anspruch (rechtswirksam) anfechten

Im Umgang mit Firmen wie der PPS Perfunctio Payment Services GmbH haben unsere Mandanten die Erfahrung gemacht, dass eine produktive Kommunikation erst zustande kommt, sobald ein kompetenter Rechtsbeistand sich der Sache annimmt. Ebenso ist die rechtssichere Begutachtung, ob der Zahlungsanspruch tatsächlich besteht, mitunter Komplex und in der Regel für Laien nicht ohne weiteres beantwortbar. Insofern ist es ratsam zumindest diesen Schritt durch einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt vornehmen zu lassen.


Unser Angebot

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Forderungs- und Inkassorecht kennen wir nahezu alle Sachverhaltskonstellationen und Streitgegner. Diese Expertise, sowie ein ausgeprägtes Netzwerk, erlaubt uns regelmäßig mit wenig Aufwand und bei geringen Kosten, den Vertragspartner zu ermitteln, den Anspruch zu prüfen und die Angelegenheiten unserer Mandanten rechtssicher zu einem Ende zu führen. Dabei bieten wir stets eine vorläufige Einschätzung im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs an. Sollten Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen mandatieren, werden Sie stets um Zustimmung gebeten, bevor Kosten entstehen.


Ihr,

Rechtsanwalt Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen









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