PPS Perfunctio Payment Services GmbH: Abbuchungen stoppen

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Die PPS Perfunctio Payment Services GmbH aus Hamburg ist als Zahlungsdienstleister tätig. Somit führt Unternehmen z. B. SEPA-Lastschriften für eine andere Firma – also für ihren Auftraggeber aus. Betroffene merken dies an Abbuchungen bzw. Lastschriften auf dem Bankkonto oder Kreditkarten-Konto, wo im Folgenden eben jener Name „PPS Perfunctio Payment Services GmbH“ auftaucht.

Warum bucht die PPS Perfunctio Payment Services GmbH ab?

Unklar ist regelmäßig, für wen die PPS Perfunctio Payment Services GmbH Geld einzieht. Zum Teil kann aus dem Verwendungszweck hervorgehen, wer der Auftraggeber der Firma ist. Hierzu kann zum Beispiel die Bezeichnung „EURO SEM“ oder „MIT AG“ gehören. Häufig tauchen auch Begriffe auf wie „Monatsbeitrag 08-2023“ oder dergleichen auf. Von einem Anruf bei einer Telefonnummer, die auf dem Kontoauszug angegeben wird, raten wir grundsätzlich ab.

Der Erfahrung nach kann es sich zum Beispiel um Lotto-Unternehmen (z.B. Tippgemeinschaften), Glücksspiele oder Vergleichbares handeln. In der Regel werden Beträge im Sinne von Abo-Beiträgen regelmäßig abgebucht.


Was sollten Sie nun tun?

Natürlich ist der Wunsch nachvollziehbar, die Abbuchungen so schnell wie möglich zu stoppen und den Vertrag zu beenden.


Grundsätzlich gilt: 

Wenn Sie nur entsprechende Lastschriften stornieren, hat dies keine Auswirkung auf einen etwaigen Vertrag, von dem die PPS Perfunctio Payment Services GmbH als Zahlungsdienstleister und ihr Auftraggeber als (vermeintlicher) Vertragspartner des Betroffenen ausgehen.

Im Gegenteil: 

Werden abgebuchte Beträge nur zurückgebucht, besteht die Gefahr, dass das Mahn- bzw. Inkasso-Verfahren eröffnet wird – dies ist regelmäßig mit weiteren Gebühren und Kosten verbunden. Auch können im weiteren Verlauf gerichtliche Schritte nicht ausgeschlossen werden.



Wenn die Abbuchung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt ist, weil Sie zum Beispiel

  • keinen Kosten zugestimmt haben,
  • keinen Vertrag mit solchen Kosten abgeschlossen haben oder
  • weder die PPS Perfunctio Payment Services GmbH noch den Anbieter aus dem Verwendungszweck gar nicht kennen und nichts abgeschlossen haben,

schicken Sie uns gerne die Ihnen vorliegenden Abbuchungen zu.

Wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, wie Sie sich verhalten sollten, ob ein Vorgehen durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist und wie hoch die Erfolgschancen einzuschätzen sind.



Wir konnten schon für zahlreiche Betroffene gegen derartige Lastschriften vorgehen.

Gerne helfen wir auch Ihnen.


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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