Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen.
  • Eine Abfindung ist je nach Fall sehr gut verhandelbar.
  • Die Höhe beträgt nach Daumenformel 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr.
  • Die Abfindung ist zu versteuern.

Eine Abfindung ist im Grunde eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer „für den Verlust des Arbeitsplatzes“. Sie muss also verhandelt werden. Dabei steigen Chancen auf und Höhe der Abfindung, je stärker Sie Ihr Arbeitgeber loswerden will.

Betriebsbedingte Kündigung erhalten

Betriebsbedingt ist eine Kündigung, wenn Ihr Arbeitgeber aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen Arbeitsplätze abbauen muss. In diesen Fällen ist er berechtigt, sich von einzelnen Arbeitnehmern zu lösen.

Gute Chancen, sich gegen eine Kündigung zu wehren bestehen insbesondere dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dafür müssen Sie dem Betrieb mind. 6 Monate angehört und dieser mehr als 10 (Vollzeit-)Arbeitnehmer haben. Wie Sie sich bei einer Kündigung verhalten sollten, lesen Sie hier.

Wie erhalte ich nun eine Abfindung?

  • Per Abfindungsvertrag, aber Achtung: hier droht in der Regel eine Sperrzeit beim ALG, so dass Ihre Abfindung im Saldo betrachtet werden muss.
  • Per Kündigung nach § 1a KSchG: Das Kündigungsschutzgesetz sieht eine besondere Form der Kündigung vor, nach der ein Anspruch auf Abfindung entsteht. Hierzu muss der Arbeitgeber die Regelung aus § 1a KSchG ausdrücklich in die Kündigung aufnehmen (Kündigung aus betrieblichen Gründen und Abfindung, wenn keine Klage erhoben wird). Die Abfindung beträgt dann 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
  • Per Verhandlung: Wenn Sie gekündigt worden sind, kann etwa ein geschickter Rechtsanwalt im Gerichtstermin eine Abfindung aushandeln. Voraussetzung ist aber, dass Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Weiterbeschäftigt

Höhe der Abfindung

Die Daumenformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Aber: Es gibt keine starren Regeln, sondern vielmehr Urteile und Erfahrungswerte, an denen sich die Verhandlungspartner orientieren können. Sie können also auch deutlich mehr oder weniger aushandeln.

Wichtig: Die Abfindung unterliegt der Besteuerung. Allerdings gibt es einige steuerliche Besonderheiten, die hier zu einer Begünstigung führen können.

Mehr zur Höhe und Berechnung lesen Sie hier.

Beratung

Es gibt viel zu beachten und noch mehr falsch zu machen. Dabei sind die Fristen extrem kurz und Sie stehen unter Druck. Lassen Sie sich rechtlich begleiten: Ihr Anwalt achtet auf die Fristwahrung und verhandelt für Sie. Unterschätzen Sie nicht die Stresssituation, die ein Gerichtstermin für Laien darstellt.

Kontaktieren Sie einen Experten!

Wehren Sie sich gegen die betriebsbedingte Kündigung und holen sich fachkundigen Rat. Rufen Sie kurz durch und erhalten direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Kanzlei Albrecht
 Am Markt 9
 36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/trauriger-reifer-geschaftsmann-der-uber-probleme-im-wohnzimmer-nachdenkt-3772618/

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