Abfindung: Wann, wie hoch & warum?

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer Abfindung nach Kündigung?

Nein. Es gibt mit wenigen Ausnahmen keinen Anspruch auf eine Abfindung. In den meisten Fällen ist eine Abfindung allerdings verhandelbar, insbesondere, wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr besteht.

Wie bekomme ich eine Abfindung?

Abfindung ist Verhandlungssache. Wer verhandeln will, braucht ein Druckmittel. Nach der Kündigung ist dies die Kündigungsschutzklage. Diese muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein. 

Eigentlich soll mit der Klage die Weiterbeschäftigung erreicht werden, allerdings lässt sich (fast nur) so eine gute Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber erreichen.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Gesetzlich ist nichts geregelt. Eine oft angewandte (sehr grobe) Daumenformel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Aber: Die Höhe der Abfindung hängt davon ab, wie schlecht die Ausgangssituation des Arbeitgebers ist! 

Wenn Ihre Kündigungsschutzklage erfolgsversprechend ist, er Sie aber schlicht loswerden will, wird er sich zur Zahlung einer höheren Abfindungssumme bereit erklären.

Obacht: andersherum gilt dies auch. Wenn Ihre Chancen im Kündigungsprozess etwas schlechter sind, wird eine ggf. zu zahlende Abfindungssumme natürlich geringer ausfallen.

Merken: Je schlechter die Verhandlungsposition Ihres Arbeitgebers, desto höher ist Ihre Abfindung!

Wann Ihre Kündigung unwirksam ist und damit Ihre Chancen auf eine Abfindung besonders gut, können Sie im Artikel „Kündigung erhalten: Was tun, was nicht tun?“ nachlesen.

Warum zahlt mein Arbeitgeber eine Abfindung?

Sobald sich abzeichnet, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, droht Ihrem Arbeitgeber die Nachzahlung des aufgrund der (unwirksamen) Kündigung einbehaltenen Lohnes. Außerdem muss er Sie bei unwirksamer Kündigung weiterbeschäftigen.

Wonach richtet sich die Abfindungssumme?

Ihre Abfindung ist neben der Wirksamkeit der Kündigung auch davon abhängig, wie lange Sie im Betrieb beschäftigt waren, wie groß der Betrieb ist, welche besonderen Eigenschaften Sie haben (Schwangerschaft; Schwerbehinderung; etc.).

Auch wenn Sie nur kurz im Betrieb beschäftigt waren, kann eine Abfindung für Sie in Frage kommen.

Gibt es eine Frist für die Geltendmachung meiner Abfindung?

Nicht direkt. Allerdings ist Ihre Verhandlungsposition deutlich schlechter, wenn Sie nicht binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage zum Arbeitsgericht eingereicht haben. Danach hat Ihr Arbeitgeber nur noch wenig zu „befürchten“, da Ihnen ein wichtiges Druckmittel fehlt.

Lohnt sich ein Gespräch mit einem Anwalt?

Klar! Eine Beratung gibt Ihnen eine Orientierung, was Sie zu erwarten haben und welche Kosten damit verbunden sind. Eine Ersteinschätzung erhalten Sie kostenfrei!

Kontaktieren Sie einen Experten!

Lassen Sie kein Geld liegen und holen sich fachkundigen Rat. Rufen Sie kurz durch und erhalten direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.


Kanzlei Albrecht
 Am Markt 9
 36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/lachende-geschaftsfrau-die-im-buro-mit-laptop-arbeitet-3756679/; https://www.pexels.com/de-de/foto/manner-geschaft-handedruck-zustimmung-8441790/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Aaron Albrecht

Beiträge zum Thema