Abfindung in Gefahr: Vermeiden Sie DIESEN Fehler bei der Kündigungsschutzklage (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Vor Gericht lassen sich hohe Abfindungen aushandeln – sofern der Arbeitnehmer rechtzeitig klagt und durch einen spezialisierten Arbeitsrechtsanwalt vertreten wird. Es gibt allerdings einen schweren Fehler, mit dem der Arbeitnehmer seine Abfindungschancen erheblich minimieren oder zunichte machen kann, auch wenn die Kündigung klar gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt und vor Gericht alles auf eine hohe Abfindung hinausläuft. Um welchen Fehler es sich handelt und was der Arbeitnehmer tun kann, um seine Abfindungschancen zu behalten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der Fehler hängt mit dem Zerrüttungsprinzip zusammen, das nicht nur für Ehen, sondern auch für Arbeitsverhältnisse gilt. Hierzu gibt es eine Vorschrift im Arbeitsrecht, nach der der Arbeitgeber während der Kündigungsschutzklage die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen kann, „wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.“

Mit anderen Worten: Sind im Prozess Dinge vorgefallen oder Sachen gesagt worden, die eine weitere Zusammenarbeit schlechterdings unmöglich machen, kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers auflösen – auch wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gewonnen hätte oder wegen seiner guten Klagechancen beste Aussichten auf eine hohe Abfindung gehabt hätte.

Verbauen kann sich der Arbeitnehmer insoweit seine Klagechancen, wenn er den Arbeitgeber im Prozess beleidigt, verunglimpft, seinen Ruf beschädigt, oder ähnliches tut. Mitunter reicht eine vom Arbeitnehmer als harmlos angesehene Äußerung aus, um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu bewirken, und damit den Verlust aller Klage- und Abfindungschancen.

Praxistipp vom Fachanwalt: In die Falle des Auflösungsantrags fallen oft Arbeitnehmer, die die Kündigungsschutzklage allein und ohne anwaltliche Vertretung führen. Mitunter kann ein erfolgreicher Auflösungsantrag sogar mit Anwalt passieren. Vermeiden kann dies der Arbeitnehmer regelmäßig, indem er sich im Kündigungsschutzprozess durch einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lässt.

Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen unsere Vorträge vor Gericht oft nicht angriffslustig und kämpferisch genug vorkommen, sondern viel mehr sachlich und nüchtern. Dahinter steckt System: Auf keinen Fall wollen wir Ihre Abfindungsaussichten durch eine unbedachte, reißerische oder emotionsgeleitete Äußerung gefährden.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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