Abgasskandal bei VW Golf VII mit Motor EA 288 – LG Regensburg verurteilt VW

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Das Landgericht Regensburg hat VW im Abgasskandal wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit Urteil vom 19. März 2020 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 73 O 1181/19). Das wäre an sich nichts Besonderes, da Gerichte quer durch die Republik den geschädigten Käufern Schadensersatz zusprechen. „Das Urteil ist dennoch sehr bemerkenswert. Denn es ging um eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288, also dem Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nachdem die Abgasmanipulationen beim Motor EA 189 aufgeflogen waren, kam immer wieder mal der Verdacht auf, dass VW auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 Abgaswerte manipuliert hat. Ende vergangenen Jahres wurde dieser Verdacht durch umfangreiche Recherchen des SWR und einer Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in der VW-Zentrale in Wolfsburg noch erhärtet.

Nun ist auch das LG Regensburg der Auffassung, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Kläger, der 2015 einen VW Golf VII gekauft hatte, brachte gute Argumente vor, dass bei seinem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert wurden. Er legte dem Gericht ein internes VW-Dokument mit dem Titel "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288". Aus dem Papier ginge hervor, dass die Abgasrückführung im Prüfmodus und im Straßenverkehr in verschiedenen Betriebsmodi arbeite, so das Gericht. Solch eine Programmierung sei unzulässig. Es handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, entschied das LG Regensburg.

Der Kläger habe Anspruch auf Schadensersatz, da er von VW durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden sei. VW müsse den Golf VII zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, so das Gericht.

„Der Abgasskandal könnte in eine neue Runde gehen. Betroffen wären erneut Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Ähnlich wie schon bei Fahrzeugen mit dem Vorgängermotor EA 189 dürften die geschädigten Käufer gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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