Abgasskandal bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato-Basis - Rückabwicklung, Schadensersatz und Neulieferung möglich

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem der Bundesgerichtshof am 21.02.2022 entschieden hat, dass Ansprüchen aus dem Erwerb eines Neufahrzeugs auch nach Verjährung der ursprünglichen Ansprüche im Rahmen des sog. Restschadensersatzes gem. § 852 BGB jedenfalls beim Neuwagenkauf noch innerhalb von 10 Jahren ab Erwerb geltend gemacht werden kann, nimmt auch der Dieselskandal um Wohnmobile Fahrt auf.

Auch zahlreiche Wohnmobile betroffen - jetzt kostenfrei Ersteinschätzung anfordern

Auch andere Fahrzeughersteller sind vom Abgasskandal betroffen. Insbesondere für Halter von Wohnmobilen mit Fiat- bzw. Iveco-Motoren kann sich die Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche lohnen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in folgenden Multijet-Motoren des Fiat-Chrysler Konzerns (FCA Italy bzw. Stellantis):

  • 1,3 Liter 

  • 1,6 Liter 

  • 2,0 Liter 

  • 2,2 Liter

  • 2,3 Liter 

  • 3,0 Liter

der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 (2014-2019).

Diese Motoren sind in zahlreichen Wohnmobilen, die bspw. auf Basis von Fiat Ducato oder Iveco errichtet worden sind. Diese Basisfahrzeuge nutzen beispielsweise die Hersteller Adria, Bürstner, Carthago, Challenger, Chausson, Dethleffs, Eura Mobil, Frankia, Hymer / Hymer Car, Knaus, Niesmann + Bischoff, Pilote, Pössl, Rapido, Roller Team, Sunlight oder Weinsberg. Natürlich bieten wir auch hierzu kostenfreie Ersteinschätzungen an.

Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sind Fahrzeuge mit Baujahr 2014 bis 2019 betroffen. 

Verbraucherfreundliche Urteile bei Wohnmobilen gibt es beispielsweise von folgenden Gerichten: 

  • LG Landau/Pfalz, Urteil vom 27.12.2021 - 2 O 169/21 (48.155,93 € für Wohnmobil der Marke Pilote V600G mit dem Motor 180 Multijet 3,0 l Hubraum, Abgasnorm Euro 5), 
  • LG Frankenthal, Urteil vom 27.10.2021 - 5 O 40/21 (Schadensersatz bei Pössl 2Win auf der Basis eines Fiat Ducato mit 2,3 l Hubraum, Abgasnorm Euro 6), 
  • LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.07.2021 - 19 O 737/21 (Schadensersatz bei Knaus Sun TI 650 MF Platinum Selection auf der Basis eines Fiat Ducato mit 2,3 l Multijet 130, Abgasnorm Euro 6b), 
  • LG Gera, Urteil vom 31.05.2021 - 7 O 103/21 (Schadensersatz bei Carado T 337 auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3 l Multijet-Motor der Abgasnorm Euro 6) und 
  • LG Koblenz, Urteil vom 01.03.2021 - 12 O 316/20 (52.484,12 € Schadensersatz bei Roller team Zefiro 266TL 2,2 l 150 Multijet mit 150 PS Euro 6). 
  • Daneben liegt ein Beweisbeschluss des LG Saarbrücken vor (Az. 12 O 18/21). Hier soll ein Sachverständigengutachten Klarheit bringen.

Ihre Rechte: Rückabwicklung, Schadensersatz oder Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs

Auch bei Wohnmobilen gilt: lukrative Rückabwicklung des Kaufvertrages im Verhältnis zum Fahrzeug-/Motorenhersteller, lediglich unter Anrechnung km-basierter Nutzungsentschädigung. Diese Ansprüche können bei gebrauchten Wohn- und Reisemobilen innerhalb von drei Jahren ab Bekanntwerden geltend gemacht werden.

Daneben ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer möglich (Rücktritt, Minderung, Neulieferung). Voraussetzung dürfte sein, dass das Fahrzeug als Neufahrzeug erworben wurde (kein sog. Stückkauf, wie beim Erwerb eines bestimmten Gebrauchtfahrzeuges) und dass der Vertragsabschluss innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgte. 

Wir haben zu dem Thema Abgasskandal rund um Wohnmobile auf Fiat-Basis eigens eine Internetseite eingerichtet, die weitere Informationen liefert und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet. Die Internetseite erreichen Sie unter https://www.womo-skandal.de oder durch einen Klick auf den nebenstehenden Screenshot.

Wir helfen Ihnen - mit jahrelanger Erfahrung im Dieselskandal und als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt für eine kostenfreies Ersteinschätzung auf, telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular am Ende der Seite.


CNG GOTZEN Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Nicolas Gotzen

Gymnasiumstraße 1

66740 Saarlouis


https://www.womo-skandal.de

www.cng-gotzen.de

kanzlei@cng-gotzen.de 

Telefon: 06831/42044


Vertretung bundesweit. Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Foto(s): Julian Ackroyd on Unsplash


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Nicolas Gotzen

Beiträge zum Thema