Abgasskandal: BGH-Urteil erhöht Chancen für Mercedeskunden auf Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

BGH hebt erneut klageabweisendes Urteil im Daimlerabgasskandal auf

Wieder einmal ging heute unser Blick nach Karlsruhe. Aber auch viele unserer Mandanten haben das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs mit Spannung erwartet.

Zum zweiten Mal hat der Bundesgerichtshof nun eine Entscheidung gegen die Daimler AG verkündet. Hintergrund ist das sog. Thermofenster, welches Daimler in seinen Mercedesmodellen verbaut hat. Das führt dazu, dass in einem großen Temperaturbereich die Abgasreinigung der Fahrzeuge reduziert oder sogar ganz abschaltet wird. Aus diesem Grunde unterliegen bereits viele dieser Fahrzeuge einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt.

Für die betroffenen Mercedeskäufer bedeutet das, dass ihrem Fahrzeug die Stilllegung droht, sollten Sie ein von der Daimler AG nachträglich angebotenes Softwareupdate nicht aufspielen lassen. Die Folgen dieses Updates für das jeweilige Fahrzeug sind jedoch mehr als ungewiss.

Unzulässiges Thermofenster alleine reicht nicht für Schadensersatzansprüche

Die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie des Thermofensters genügt allerdings nicht alleine zur Begründung von Schadensersatzansprüchen gegen Daimler, so der BGH.

OLG muss weitere Abschalteinrichtung überprüfen

Was bedeutet das nun für Betroffene? Anders, als manche nun vielleicht glauben, hat der BGH damit jedoch keinesfalls entschieden, dass eine Schadensersatzpflicht der Daimler AG von vornherein entfällt. Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts vielmehr aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Wir werten diese Entscheidung deshalb als Erfolg des Klägers.

Gute Erfolgsaussichten bei GLK und GLC

Von Buttlar Rechtsanwälte hat bereits viele Daimlerklagen eingereicht und nach unserer Überzeugung haben besonders die Fahrzeugmodelle GLK und GLC gute Erfolgsaussichten. Dies zeigt sich auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung. So haben bereits das OLG Naumburg als auch das OLG Köln Fahrzeugkäufern dieser Modelle Schadensersatz gegen Daimler zugesprochen.

Was sollten Betroffene nun tun?

Wenn Sie bereits ein Rückrufschreiben erhalten haben oder zukünftig eines bekommen, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Die Daimler AG profitiert von jedem Kunden, der freiwillig auf seine Rechte verzichtet. Seit 2017 haben wir bereits etwa 10.000 Geschädigte im Abgasskandal beraten. Melden Sie sich! Es lohnt sich! Unsere Erstberatung ist kostenlos.

Ihre Ansprechpartner RAin Christina Oberdorfer und RA Thomas Lay

Handlungsoptionen für Betroffene

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können, falls in Ihrem Fahrzeug einer der mutmaßlich betroffenen Dieselmotoren verbaut ist:

- Prüfung, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

- Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg    Gewährleistungs- oder  Schadensersatzansprüche geltend gemacht  werden können.

- Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung:    Durchführung einer Deckungsanfrage.


Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

- steht für effiziente, kostentransparente und    risikobewusste Rechtsdurchsetzung.

- betreut mit 10 Anwälten mehr als 10.000 Besitzer  von Dieselfahrzeugen.

- wird speziell im Dieselskandal von    Rechtsschutzversicherungen empfohlen.

- wird von Mandanten bei anwalt.de    durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet.


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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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