Abgasskandal Daimler / Mercedes Benz: Fahrverbote und Wertverluste vermeiden! Jetzt Rechte sichern!

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Wie die „Bild am Sonntag“ in Ihrer Ausgabe vom 14.04.2019 berichtet, wurde gegen Daimler / Mercedes ein formelles Anhörungsverfahren wegen des Verdachts des Einsatzes einer weiteren unzulässigen Abschalteinrichtung eingeleitet. Ein Pressesprecher des Konzerns bestätigte am Sonntag, dass bei dem Vorgang Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2012 bis 2015 untersucht würden. 

LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz

Bereits in der Vergangenheit haben deutsche Gerichte bereits festgestellt, dass Daimler auch bei anderen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und betroffenen Autokäufern Schadensersatz leisten muss. So hat zuletzt das Landgericht Stuttgart am 17.01.2019 in drei Fällen den Autobauer zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 € und 40.000,00 € verurteilt. Die betroffenen Autokäufer konnten sich in diesen Fällen von den alten Dieselfahrzeugen trennen und Fahrverbote und hohe Wertverluste vermeiden.

So heißt es in einem Urteil wie folgt: 

1. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlichen sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB   (vgl. auch LG Stuttgart, 27.11.2018 – 7 O 265/18 ebenfalls zum „Thermofenster“, sowie LG Stuttgart, 14.08.2018 – 23 O 80/18, LG Stuttgart, 16.11.2017 – 19 O 34/17, LG Stuttgart, 05.04.2018 – 7 O 28/17).

Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 2 EG-VO 715/2007 (dazu a). Der Kläger hat deshalb einen Schaden erlitten (b), welcher durch ein Verhalten der Beklagten entstanden (c) und welches als sittenwidrig zu qualifizieren ist (d). Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt (e). Aufgrund dessen hat der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 17.766,72 € (f).

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2019 ebenfalls die Rechte der Autokäufer gestärkt und entschieden, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel darstellt, darstellt. Es zeigt sich also, dass die Rechtsprechung zugunsten betroffener Dieselfahrer entscheidet.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche 

Die Rechtsanwälte Wöhrle & Schick haben bereits für eine Vielzahl von betroffenen Autokäufern entsprechende Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht und die Rechte der betroffenen Käufer gerichtlich durchgesetzt. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und geben Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Nachteilen durch die drohenden Fahrverbote und hohen Wertverluste. 

Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle. Er informiert Sie gerne über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail. 



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