Ende des Widerrufsjokers zum 21.06.2016 - Danach kein Widerruf von Darlehen mehr möglich

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In einer Pressemitteilung vom 27.01.2019 teilt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit, dass das Bundeskabinett auch eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen hat. Die zum 21.03.2016 in Kraft tretende Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat damit eine verbraucherunfreundliche Ergänzung erhalten. Begründet wird dies mit dem Argument, hiermit für Rechts- und Planungssicherheit zu sorgen.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber:

„Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.“ (Quelle, BMJV).

Es darf jedoch unterstellt werden, dass hier in erster Linie die Interessen der Banken berücksichtigt wurden und sich die Bankenlobby durchgesetzt hat. Verbraucherschutz sieht unserer Auffassung nach anders aus.

Bankkunden, die zu günstigeren Konditionen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung eine Umfinanzierung erreichen oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern möchten, haben hierzu nunmehr nur noch begrenzt Zeit.

Es gilt jetzt schnell zu handeln sich durch Widerruf bestehender Darlehen und Umschuldung noch die derzeit noch niedrigen Zinsen zu sichern.

Unsere Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen bundesweit jederzeit gerne zur Seite und setzen Ihre Ansprüche mit der gebotenen Durchsetzungskraft durch. Häufig ist es auch möglich ohne ein gerichtliches Verfahren eine Einigung mit der Bank zu erzielen und verbesserte Darlehenskonditionen zu vereinbaren.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unverbindlich telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch unverbindlich per E-Mail eine Kontaktanfrage senden. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Weitere Informationen zu Widerrufsbelehrungen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kapitalmarktrecht-anwalt.de.


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