Abgasskandal / Dieselskandal

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Haben auch Sie in der Vergangenheit ein Dieselfahrzeug des Herstellers VW angesichts der zahlreichen Vorteile eines Diesels erworben und mussten im Zuge der Berichterstattung durch die Medien feststellen, dass auch das in Ihrem Fahrzeug verbaute Aggregat mit einer sog. „Schummel-Software“ versehen ist?

Ob das vom Hersteller angebotene Software-Update tatsächlich die Lösung des Problems darstellt oder vielmehr sogar neue Probleme schafft, ist nach wie vor heftig umstritten und jedenfalls nicht abschließend geklärt. Das Landgericht Kempten hat mit Urteil vom 29.03.2017 entschieden: „Das Aufspielen des Software-Updates ist nicht geeignet, den Mangel zu beseitigen.“

Mit 9 Urteilen vom 27.04.2017 hat nun auch das Landgericht Nürnberg-Fürth die Rechte der Käufer weitgehend gestärkt und den Käufern unter anderem eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ermöglicht.

Dies jedenfalls, so lange Sie rechtzeitig handeln. Egal, ob Käufer eines Neuwagens oder eines Gebrauchtwagens, mit Ablauf des 31.12.2017 könnten Ihre Ansprüche unter Umständen verjähren!

Wir haben bereits Erfahrung in der Auseinandersetzung sowohl mit den Händlern, als auch mit dem Hersteller und konnten auch die Rechtschutzversicherung unserer Mandanten von den Erfolgsaussichten einer Klageerhebung überzeugen.

Sollte Ihr Fahrzeug von der Problematik betroffen sein, vereinbaren Sie unbedingt umgehend telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei, um zu prüfen, ob und welche Rechte Ihnen zustehen und diese vor Eintritt der Verjährung geltend machen zu können!



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