Sensationsurteil des EuGH: Jetzt Autokredit widerrufen!

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Mit sensationellem Urteil vom 09.09.2021 stärkt der Europäische Gerichtshof die Verbraucherrechte in vermutlich so noch nicht dagewesener Form:

Nahezu sämtliche Kreditverträge von Verbrauchern, also Privatpersonen, können jetzt widerrufen werden. Das hat der EuGH am Beispiel diverser Autokredite der typischen Auto-Banken (Volkswagen-Bank, Skoda-Bank, BMW Bank) entschieden. Betroffen sind nahezu alle Kreditverträge aller Banken, es geht um Millionen Kunden, die nun profitieren können:

Die wenigsten Autos werden heute noch bei Kauf bar bezahlt, meist wird der Kaufpreis finanziert, also ein Kreditvertrag mit einer Bank zur Finanzierung des Autos geschlossen.

Solche Kreditverträge, jedenfalls wenn sie mit Verbrauchern, also Privatpersonen abgeschlossen werden, beinhalten gesetzlich verpflichtend ein sogenanntes Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass innerhalb einer gewissen Frist nach Abschluss des Vertrages der Kreditnehmer, also der Autokäufer, durch einen solchen Widerruf ohne Angabe von Gründen aus diesem Vertrag wieder heraus kommen kann.

Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer gibt sein Auto wieder her und bekommt den Kaufpreis zurück.

Wird der Darlehensnehmer, also der Käufer des Fahrzeugs, von der Bank über alle wesentlichen Punkte des Vertrages richtig informiert, endet jedoch diese Möglichkeit des Widerrufs mit Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist, in der Regel nur 14 Tage. Anders jedoch, wenn er nicht korrekt oder nicht ausführlich, umfänglich und verständlich über die wesentlichen Punkte des Kreditvertrages in Kenntnis gesetzt wurde.

In diesem Fall beginnt die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen, was bedeutet, dass auch nach langer Laufzeit des Vertrages, auch nach Jahren, der Vertrag noch widerrufen werden kann.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 – das in diesem Zusammenhang durchaus als „Sensation“ bezeichnet werden kann – führt nun dazu, dass nahezu alle ab ca. Mitte 2014 abgeschlossenen Autokreditverträge auch jetzt noch widerruflich sind.

Damit kann jetzt der „Widerrufs-Joker noch gezogen werden“!

Ist das für den Kunden vorteilhaft?

Überlegen Sie selbst: Die Bank muss Ihnen sämtliche bisherigen Kreditraten inklusive einer etwaigen Anzahlung oder Sonderzahlungen zurückerstatten. Einzig die von Ihnen gezahlten Zinsen, die bei heutigen Zinssätzen aber in aller Regel sehr niedrig waren, darf die Bank behalten.

Eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs im Laufe der Zeit (teilweise über Jahre hinweg) braucht nicht gezahlt werden. So jedenfalls die derzeitige allgemeine Meinung, wie das Urteil zu verstehen ist.

Im Gegenzug dazu müssen Sie lediglich das Fahrzeug zurückgeben. Sie haben also Ihr Auto möglicherweise viele Jahre gefahren, können es nun zurückgeben und erhalten alles gezahlte Geld mit Ausnahme der Zinsen zurück!

Sollten Sie Ihren Pkw nicht hergeben wollen, ist selbstverständlich auch nicht ausgeschlossen, dass eine Einigung dahingehend gefunden wird, dass Sie das Auto behalten können und für die fehlerhaften Vertragsklauseln und Widerrufsbelehrung eine gewisse „Entschädigung“ gezahlt wird bzw. die Restschuld z.B. gemindert wird.

Gerne prüfen wir Ihren Autokreditvertrag oder Ihren Darlehensvertrag, ob Ihnen ein solches Widerrufsrecht zusteht und erläutern Ihnen, wie der Ablauf des Verfahrens ist.

Dabei ist unsere Ersteinschätzung kostenlos!

Möchten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns unter 0911255669928 oder unter kluge@von-rochow.de auf.



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