VW, Mercedes, etc. – Der Dieselskandal geht erst richtig los

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Dieselskandal ohne Ende – nichts ist vorbei. Jetzt geht’s erst richtig los!

Kunden und Verbraucher bekamen zum Thema Diesel-Skandal in den letzten Monaten vor allem eines zu lesen: Ansprüche seien jetzt verjährt. Das hat ja schließlich sogar der BGH entschieden.

Wer bisher also noch nichts unternommen hat, brauche jetzt auch nicht mehr loslegen, Ansprüche seien endgültig verjährt.

Es wird verkannt oder von diverser Seite bewusst tendenziell missverständlich formuliert:

Das Problem der Verjährung bezieht sich exakt und ausschließlich auf einen Motorentyp, nämlich die Motorbaureihe EA189 des Volkswagen Konzerns.

Dieser wurde regelmäßig in Modellen des Konzerns meist zwischen 2008 und 2015 verbaut.

Bezüglich dieser Motorbaureihe gibt es eine BGH-Entscheidung zur Frage der Verjährung, nach der man nach Ansicht des BGH ab Ende 2015 hier hätte Kenntnis von den Manipulationen haben können.

Diese Entscheidung mag man als richtig oder falsch empfinden. Was aber bleibt:

Bei allen anderen betroffenen und manipulierten Diesel-Motoren, sei es exemplarisch von VW, AUDI, Skoda, Seat oder Mercedes, spielt ein Verjährungsproblem derzeit absolut keine Rolle!

Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns mit seinen verschiedenen Herstellern, welche mit dem Nachfolgemotor des EA189, nämlich dem EA288, ausgerüstet sind. Dieser Motortyp wurde meist zwischen 2014 und 2019 in Diesel-Pkw des VW-Konzerns verbaut.

Bezüglich dieser Motor-Baureihe hat der VW-Vorstand noch im Jahr 2019 eine verbaute Abschalteinrichtung öffentlich bestritten. Schon deswegen können Ansprüche aktuell nicht verjährt sein.

Inzwischen musste VW den Einbau einer Abschalteinrichtung öffentlich eingestehen, vertritt lediglich die Ansicht, diese sei in der gewählten Form legal.

Ähnlich argumentiert die Daimler AG mit vorhandenen Abschalteinrichtungen in ihren Mercedes Fahrzeugen.

Am 17. 12. 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt: 

Solche Abschalteinrichtungen bei Diesel-Motoren sind illegal. Ein Autohersteller dürfe in ein Fahrzeug keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Im normalen Fahrbetrieb würden die Emissionen dagegen nicht ausreichend verringert.

Auch die von den Herstellern als „Thermo-Fenster“ getauften Abschaltmechanismen ordnet der EuGH als unzulässig ein.

Nachdem beim zunächst aufgearbeiteten Motor EA189 die Gerichte nach und nach bis schließlich zum BGH Volkswagen verurteilt haben und den Käufern weitgehende Ansprüche zugesprochen haben, zeigt sich eine ähnliche Tendenz nun auch beim Nachfolgemotor EA288 und bei Mercedes Fahrzeugen.

Immer öfters und vor immer mehr Gerichten werden die Hersteller zugunsten der Käufer verurteilt.

Wer ein betroffenes Diesel-Fahrzeug hat und nichts unternimmt, ist selbst schuld. Möchten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen, nehmen Sie Kontakt mit uns unter 0911255669928 oder unter kluge@von-rochow.de auf.



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