Abgasskandal – § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung

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Die Diskussion um die Verjährung im Abgasskandal holt einen Verjährungsjoker nach dem anderen aus dem Hut. Aktuell muss § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herhalten, um da Hoffnung zu säen, wo grad mal nicht mehr viel geht.

Wer beispielsweise 2014 einen VW mit EA 189-Motor gekauft hat, aber bis heute nichts unternommen hat, dessen Anspruch auf Schadensersatz ist grundsätzlich verjährt. Grund: Durch die Übermittlung der Rückrufaktion hat er Kenntnis erlangt von einem möglichen Schaden. Der daraus resultierende Schaden, wenn innerhalb der "großen" 10-jährigen Verjährungsfrist erkannt – muss drei Jahre nach Kenntnis zum Jahresende angemeldet werden. Geschieht dies nicht, ist sowohl die kenntnisabhängige als auch die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist abgelaufen und Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung können nicht mehr eingefordert werden.

Der jetzt in zahlreichen Veröffentlichungen sprichwörtlich aus dem Hut gezauberte § 852 "rettet" aber weder die eine noch die andere Frist – sie bringt vielmehr einen ganz anderen Anspruch ins Spiel. Dazu hier die Rechtsnorm:

Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Übersetzt heißt das: Der geschädigte Besitzer eines mangelbehafteten Autos hat taggenau 10 Jahre nach Übergang in seinen Besitz Anspruch darauf, den Gewinn einzufordern, den der Hersteller mit dem Verkauf der Sache erwirtschaftet hat.

Rechtsanwalt Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: "Das ist kein juristischer Taschenspielertrick, aber letztendlich im Ergebnis von sehr vielen Faktoren abhängig!"

Autobesitzer, für die der § 852 BGB interessant ist, können sich gern für eine telefonische Erstberatung bei Brüllmann Rechtsanwälte melden.



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