Abgasskandal – Ihre Chance auf Autorückgabe durch Darlehenswiderruf

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Die Kredit- und Leasingverträge fast aller Autobanken sind fehlerhaft

Käufer eines Kraftfahrzeugs, die ihren Wagen nach dem 10.06.2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, dürfen ihn zeitlich unbeschränkt widerrufen. Sie erhalten dann Anzahlung und Raten zurück. Im Gegenzug müssen sie das Auto zurückgeben. Inzwischen haben vier Gerichte die VW Bank verurteilt.

Das haben folgende Gerichte bereits bestätigt:

  • Landgericht Arnsberg 2 O 45/17 – Urt. v. 17.11.2017
  • Landgericht Berlin 4 O 150/16 – Urt. v. 05.12.2017
  • Landgericht Ellwangen 4 O 232/17 – Urt. v. 25.01.2018
  • Landgericht München I 29 O 14138/17 – Urt. v. 09.02.2018

Chance bei Dieselfahrzeugen

Kredit- und Leasingnehmer von Dieselfahrzeugen können ihre Verträge auch heute noch widerrufen. In der Folge muss die Bank bisher gezahlte Raten und die Anzahlung erstatten. Die Kunden müssen im Gegenzug das Fahrzeug zurückgeben. Bei Verträgen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, besteht die berechtigte Hoffnung, dass nicht einmal ein Ausgleich für den Wertverlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zu zahlen ist. Die Bank darf nur die Darlehenszinsen behalten. Das ist aber umstritten.

Gilt nicht nur für VW-Kunden!

Für Fahrer von Dieselfahrzeugen dürfte das Widerrufsrecht wie gerufen kommen: Der Widerruf von nach dem 13.06.2014 geschlossenen Kreditverträgen hat für vom Abgasskandal Betroffene deutliche Vorteile gegenüber den Sachmangelklagen gegen die Händler oder Schadensersatzklagen gegen den Hersteller. Dort müssen sich Käufer von betroffenen Fahrzeugen in der Regel eine Entschädigung für gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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