Letzte Chance für „Widerrufsjoker“

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Widerruf bei falschen Belehrungen in alten Immobilienkreditverträgen nur noch bis 20.06.2016 möglich!

Der Bundestag hat am 18.02.2016 das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ beschlossen. Hierdurch wird der Widerruf von Darlehensverträgen zur Finanzierung einer Immobilie neu geregelt. Künftig haben Verbraucher auch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht mehr zeitlich unbegrenzt die Möglichkeit, sich von diesen Darlehensverträgen zu lösen. Für bereits geschlossene Darlehensverträge erlischt am 21.06.2016 das Recht, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Grundsätzlich haben Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn die Bank den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht informiert, dass der Vertrag widerrufen werden kann. Tatsächlich enthalten die Widerrufsbelehrungen aber oft Fehler, so dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Die Folge: Ein Kunde konnte auch noch Jahren nach Vertragsabschluss den Darlehensvertrag widerrufen. 

Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit von diesem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und konnten auf Grund der in den letzten Jahren immer niedriger werdenden Zinsen neue für sie günstigere Darlehensverträge abschließen und so von dem so genannten „Widerrufsjoker" profitieren.

Auf Grund des neuen Gesetzes wird das Widerrufsrecht bei Fehlen oder Mängeln der Widerrufsbelehrung zeitlich befristet. Bei neu geschlossenen Darlehensverträgen erlischt das Widerrufsrecht gem. dem § 356 b Abs. 2 n.F. BGB spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen, selbst wenn eine Belehrung nicht oder nur fehlerhaft erfolgt ist.

Achtung:

Bereits geschlossene Darlehensverträge aus den Jahren ab 2002 können ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 21. März 2016 nur noch drei Monate widerrufen werden, sofern sie fehlerhaft sind.

Verbraucher, die Darlehensverträge geschlossen haben und sich von dem Vertrag beispielsweise wegen hoher Zinsen lösen möchten, sollten nunmehr genau prüfen lassen, ob sie den Vertrag noch widerrufen können. Selbst wenn sie das Darlehen schon vorzeitig getilgt haben, kann auf diesem Wege eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden. Sie haben hierzu jedoch nur noch bis zum 20. Juni 2016 Zeit. Wir können Sie dabei kurzfristig unterstützen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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