Abgasskandal: Kläger bekommt fast 60.000,00 € Schadensersatz für seinen Audi A6 3.0 TDI

  • 2 Minuten Lesezeit
  • Landgericht Heilbronn: Audi haftet wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
  • Gute Aussichten auf Entschädigung für Betroffene mit Audi A6 Diesel Euro 6 (EZ 2011 – 2018)
  • Achtung: Schadensersatzansprüche können Ende 2021 verjähren!
  • Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte prüft Erfolgsaussichten kostenfrei!

Entschädigung für Auto mit unzulässigen Abschalteinrichtungen (Code 23X6)

Wieder einmal wurde die Audi AG zur Rücknahme eines Audi A6 Avant 3,0 TDI im Dieselskandal verurteilt. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat den Kläger mit Erfolg vor dem Landgericht Heilbronn (Urteil vom 02.09.2021, Az.: Aß 2 O 257/20) gegen die Audi AG vertreten: Der Automobilhersteller muss das vier Jahre alte Dieselfahrzeug der Abgasnorm Euro 6 für rund 60.000,00 € (ursprünglicher Kaufpreis: 65.600,00 €) zurücknehmen. Damit bekommt der Kläger mithilfe seiner Klage einem Betrag, der den auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielbaren Preis bei weitem übersteigt.

Der Motor des Audi A6 ist mit mehreren Abschalteinrichtungen ausgeliefert worden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf für das Fahrzeug angeordnet hat. Um der Stilllegung des Fahrzeugs zu entgehen, wurden die Besitzer – so auch der Kläger - schriftlich aufgefordert, ein verpflichtendes Software-Update mit dem Code 23X6 durchzuführen.

Die Motorsteuerungssoftware in dem Motor erkannte, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüflaufstand befand und setzte dann eine verbesserte Abgasreinigung in Gang als auf der Straße. Diese Abschalteinrichtung hält nicht nur das Kraftfahrt-Bundesamt, sondern auch das Landgericht Heilbronn für rechtlich unzulässig. Betroffen sind Fahrzeuge des Typs Audi A6, Hubraum: 2967 ccm, Euro 6, Erstzulassung: 2011 - 2018.

Betroffenen droht Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31.12.2021!

Da viele Besitzer des Modells Audi A6 bereits im Jahr 2018 über den verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamts informiert wurden, droht ihnen zum Ende dieses Jahres die Verjährung der Schadensersatzansprüche gegenüber der Audi AG. Denn nach Ansicht des Bundesgerichtshofs verjähren die Ansprüche im Abgasskandal drei Jahre nachdem der Halter erfährt, dass sein Fahrzeug betroffen ist. Besitzer eines Audi A6 3.0 TDI sollten daher umgehend die Erfolgsaussichten in ihrem Fall prüfen lassen.

Gericht: Das Verhalten der Audi AG ist vorsätzlich und verstößt gegen die guten Sitten

Nach Ansicht des Landgerichts Heilbronn steht dem klagenden Autokäufer ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu. Wer manipulierte Motoren in den Verkehr bringe, zeige, dass er die maßgeblichen Umweltvorschriften nicht einhalten und dennoch seinen Marktanteil behalten wolle. Die vielfache Täuschung von Kunden über die ungestörte Nutzbarkeit der Fahrzeuge, um Marktanteile zu erhalten, ist nach Auffassung des Landgerichts anstößig gewesen. Hierbei musste die Audi AG nach Überzeugung des Gerichts davon ausgehen, dass Käufer der Fahrzeuge einen Schaden durch die Eingehung eines ungewollten Kaufvertrages erlitten, weil sie in Kenntnis der illegalen Abgasmanipulation den Vertrag nicht geschlossen hätten.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

- steht für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung.

- hat mit 11 Anwälten seit 2015 mehr als 10.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen beraten.

- wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.

- wird von Mandanten bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet.

Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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