Abgasskandal – LG Bonn spricht Käufer eines VW Tiguan Schadensersatz zu

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Erfolg im Abgasskandal für den Käufer eines gebrauchten VW Tiguan: VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Zudem sprach das Landgericht Bonn dem Kläger mit Urteil vom 28. Januar 2019 auch den Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zu (Az.: 10 O 254/18).

Der Kläger hatte den VW Tiguan 2,0 Liter TDI im Mai 2015 gebraucht gekauft. Wenige Monate später flog der Abgasskandal auf, von dem auch der Tiguan betroffen war. Der Kläger ließ das Software-Update zwar aufspielen, verlangte aber dennoch die Rückabwicklung des Kaufvertrags. „Hätte mein Mandant von den Abgasmanipulationen gewusst, hätte er den VW Tiguan erst gar nicht erworben, zumal ohne das Software-Update der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug drohte. VW hat Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Kunden dadurch vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Damit hat VW sich schadensersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchgesetzt hat.

Das Landgericht Bonn gab der Klage statt. Die Software in der Motorsteuerung habe nur dazu gedient, die Vorschriften zum Emissionsausstoß zu umgehen. Damit müsse kein Käufer rechnen. Zudem sei das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen auch mangelhaft. Der Kläger habe den Kaufvertrag nur abgeschlossen, weil er über die Abgaswerte getäuscht wurde. Die Abgasmanipulationen zielten nicht nur auf die Umgehung von Umweltvorschriften ab, sondern sollten die Kunden auch zum Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs bewegen. Dadurch seien die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Bonn.

VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. „Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes hat das Gericht eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern zugrunde gelegt, während VW nur von 200.000 bis 250.000 Kilometern ausgeht. Das wies das Gericht jedoch mit dem Hinweis zurück, dass VW nicht ernsthaft und im Gegensatz zum sonstigen Vorbringen eine mindere Qualität der eigenen Motoren behaupten möchte“, so Dr. Hartung.

Ein weiterer interessanter Aspekt des Urteils. Das LG Bonn hat dem Kläger einen Anspruch auf Verzinsung seit dem Kauf des Fahrzeugs und nicht erst seit Klageerhebung zugesprochen. „Unterm Strich erhält der Kläger dadurch mehr Geld zurück“, sagt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Immer mehr Gerichte entscheiden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Forderungen können in den meisten Fällen noch geltend gemacht werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage. 



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