Abgasskandal: LG Flensburg spricht Schadensersatz beim Porsche Cayenne Euro 5 zu

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Abgasskandal hat Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Schadensersatz bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die Abgaswerte bei dem Porsche Cayenne manipuliert wurden. Als Herstellerin des Motors sei die Audi AG daher verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten, entschied das LG Flensburg mit Urteil vom 10. Oktober 2019 (Az.: 4 O 25/19).

„Erfreulich ist auch, dass das Gericht meinem Mandanten einen Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat. Dadurch wird die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zum Teil wieder ausgeglichen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Sein Mandant hatte den Porsche Cayenne S Diesel im Juni 2016 bei einem Händler als Gebrauchtwagen gekauft. In dem SUV ist ein V8-Dieselmotor 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Dieser Motor wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Im Oktober 2018 verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde, die erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und dann weniger Stickoxide ausgestoßen werden als im realen Straßenverkehr. „Als Herstellerin hat Audi den Motor in den Verkehr gebracht und steht daher in der Verantwortung. Deshalb haben wir Schadensersatzansprüche gegen Audi geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Aus dieser Verantwortung konnte sich Audi im Laufe des Verfahrens nicht herauswinden. Das LG Flensburg entschied, dass der Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Audi habe den Motor in den Verkehr gebracht und habe damit auch den Schaden verursacht.

Zudem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass es sich bei der Programmierung der Motorsteuerung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Diesen Vorwurf habe Audi nicht entkräften können, sondern ihn im Gegenteil indirekt sogar bestätigt. Denn Audi hatte in dem Verfahren vorgetragen, dass auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine Aktualisierung vorgenommen werden müsse. Dem KBA sei deshalb ein Software-Update vorgelegt worden, das nach Freigabe durch die Behörde auf die betroffenen Fahrzeuge aufgespielt werden soll. Daraus lasse sich schließen, dass in dem Motor eine gesetzeswidrige Software vorliegt, erklärte das LG Flensburg.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass Grenzwerte beim Abgasausstoß selbstverständlich nicht nur im Prüfmodus, sondern auch im realen Straßenbetrieb einzuhalten seien. Der Argumentation, dass der Gesetzgeber die Emissionswerte nur für den Prüfbetrieb vorgegeben habe, erteilte das LG Flensburg eine klare Absage. Der Gesetzgeber habe als selbstverständlich vorausgesetzt, dass Grenzwerte auch im tatsächlichen Straßenverkehr einzuhalten seien.

Beim Porsche Cayenne des Klägers würden die Grenzwerte aber nicht eingehalten. Das ergebe sich schon daraus, dass das KBA ein Update verlange. Außerdem hätte die Beklagte sonst kaum den zusätzlichen technischen Aufwand für zwei Betriebsmodi betrieben. Dies deute darauf hin, dass ein spezieller Prüfmodus notwendig war, damit die Abgaswerte im Test eingehalten wurden.

Die EG-Typengenehmigung und Einstufung in die Schadstoffklasse Euro 5 sei nur durch Abgasmanipulationen erreicht worden. Behörden und Kunden seien getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen Kenntnis gehabt hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, urteilte das LG Flensburg.

„Das Urteil zeigt, dass auch Porsche-Käufer gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchzusetzen. Selbst dann, wenn sie noch gar nicht über einen Rückruf informiert wurden“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema