Abgasskandal – LG Frankfurt am Main verurteilt Volkswagen AG zu Schadensersatz

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Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat in einem von der Kanzlei Neue Kräme geführten Verfahren (Az.: 2-21 O 418/18) die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. 

Die Klägerin erhält nach dem Urteil den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständliche Audi A3 Cabriolet 2.0 TDI zurück. Neben dem Kaufpreis muss die Volkswagen AG der Klägerin die dieser entstandenen Finanzierungskosten erstatten. Die Klägerin hatte für den Erwerb des Fahrzeuges ein Darlehen aufgenommen und Zinszahlungen an die finanzierende Bank geleistet. Diese erhält sie nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main neben dem Kaufpreis zurück.

Interessantes Detail aus den Urteilsgründen: Das Landgerichts Frankfurt am Main nimmt an einer Stelle Bezug auf die öffentliche Aussage des Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess in einer TV-Sendung, in welcher dieser nach den Urteilsgründen des Landgerichts Frankfurt am Main die „Vorwürfe gegen die Volkswagen AG eingeräumt und als „Betrug“ bezeichnet“ habe.

Erfolgschancen einer Klage gegen die Volkswagen AG sind als sehr gut zu bewerten

Die Erfolgschancen einer Klage gegen die Volkswagen AG sind besser denn je. Während die Rechtsprechung zu Beginn des Jahres noch gespalten war, haben zwischenzeitlich nahezu alle Oberlandesgerichte zugunsten der durch den Abgasskandal geschädigten Eigentümer entschieden, u. a.:

  • OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.09.2019, Az.: 17 U 45/19;
  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019, Az.: 17 U 160/18;
  • OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019, Az.: 5 U 1318/18;
  • OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 13 U 149/18;
  • OLG München, Urteil vom 15.10.2019, Az.: 24 U 797/19).

Verjährung der Ansprüche droht mit Ablauf des Jahres 2019

Betroffene Fahrzeugeigentümer, welche sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten nunmehr schnell handeln, da nach wohl herrschender Meinung die Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2019 verjähren.

Im Internet wird momentan häufig ein Urteil des Landgerichts Trier vom 19.09.2019 (Az. 5 O 417/18) zitiert, wonach die Ansprüche gegen Volkswagen erst im Jahr 2022 verjähren sollen. Auch wenn dieser Ansicht meiner Meinung nach zuzustimmen ist, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Betroffene Autofahrer sollten sich keinesfalls darauf verlassen, dass Ansprüche erst im Jahr 2022 verjähren.

Die herrschende Rechtsprechung geht vielmehr von einer Verjährung mit Ablauf des Jahres 2019 aus. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit, um verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, weshalb schnellstmögliches Handeln erforderlich ist.

Anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten

Fahrzeugeigentümer, die durch den Abgasskandal betroffen sind, sollten nicht länger zögern und die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Volkswagen AG prüfen lassen, da es mit Ablauf des 31.12.2019 aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund eingetretener Verjährung zu spät sein wird.

Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und prüfen für Sie gerne, ob Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG bestehen und durchgesetzt werden können.

Ihr Rechtsanwalt Felix Müller von der Kanzlei Neue Kräme


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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