Abgasskandal: LG Gießen kündigt erneut Verurteilung von VW an

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Erneut hat in einem von RA Koch, Bad Nauheim geführten Verfahren das LG Gießen, diesmal die 2. Zivilkammer die Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) angekündigt. 

Dabei spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, dass es sich nicht um einen PKW der Marke VW, sondern einen SKODA handelte. 

Entscheidend ist – so das Gericht – allein, dass auch dort der von VW entwickelte Motor EA 189 mit der inzwischen allseitig bekannten unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut war. 

Das Gericht will allerdings einen Vorteilsausgleich auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km vornehmen, während immer mehr Gerichte diesen für nicht gerechtfertigt halten, etwa die Landgerichte in Augsburg, Halle, Gera und in Ansätzen auch Nürnberg und Hamburg. Letztere halten einen Vorteilsausgleich jedenfalls insoweit nicht für geboten, soweit der Käufer noch keine Kenntnis von der Manipulation hatte bzw. nachdem er seinen Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat und dieser zu Unrecht abgelehnt wurde.

Wir führen aktuell zahlreiche gerichtliche Verfahren gegen Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen.

Gerne prüfen wir in einer kostenfreien Ersteinschätzung auch Ihre Möglichkeiten im Abgasskandal. Es sind mehr Modelle betroffen, als Sie vermutlich denken, so zahlreiche 3,0 Liter Dieselmodelle des Volkswagen-Konzern und zahlreiche Modelle von Mercedes-Benz.

Dabei nehmen wir auch alternative Möglichkeiten wie den Widerruf einer Finanzierung zum Zwecke der Rückabwicklung in den Blick.

Nutzen auch Sie unsere Erfahrung insbesondere an den Landgerichten in Hessen sowie im Rhein-Neckar-Raum.

Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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