Abgasskandal: LG Stuttgart folgt EuGH und verurteilt Mercedes Benz wegen Thermofenster

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Abgasskandal: Auch Mercedes Benz manipulierte Abgaswerte mit Thermofenstern.

Das Landgericht (LG) Stuttgart sprach dem Kläger einen Schadensersatz wegen der Verletzung europäischer Vorschriften zu. Die Mercedes-Benz Group AG verbaute im streitgegenständlichen Fahrzeug vom Typ Mercedes C-Klasse 350 CDI ein unzulässiges Thermofenster.

Der Besitzer des Mercedes erwarb das Kfz bereits am 01.02.2013 als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von EUR 36.880,00. Die Mercedes-Benz Group AG wurde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 19.965,98 Euro nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt. Die Klagepartei erhält somit über zehn Jahre nach Kauf 50 Prozent des gezahlten Kaufpreises zurück.


LG Stuttgart folgt Auffassung des Europäischen Gerichtshofs

Die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen wird mittels Abgasrückführung gewährleistet. Bei dieser werden die Abgase in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierbei wird der Stickoxidausstoß verringert. 

Die technische Ausgestaltung der Software führt allerdings dazu, dass diese Abgasrückführung lediglich in einem Temperatur-Abschnitt von 15°C bis 33°C ordnungsgemäß funktioniert. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Temperatur in Deutschland liegt bei 10,4°C. Folglich werden außerhalb dieses Temperatur-Bereichs die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten, was zu einer übermäßigen Belastung der Umwelt führt.

Das LG Stuttgart folgt damit erstmals der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das „Thermofenster“ eine Verletzung der maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften der VO (EG) 715/2007 darstellt.

Der EuGH setzte mit seinem Urteil vom 21.03.2023 neue Maßstäbe bezüglich Schadensersatz-Ansprüchen für Fahrer von Dieselfahrzeugen, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind. Das LG Stuttgart sah – dem EuGH folgend – in der Nichteinhaltung der europäischen Zulassungs-Vorschriften eine Verletzung der Rechte der Klagepartei.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt als zuständiger Typengenehmigungs-Behörde wurde diese Motorsteuerung bei der Genehmigung des Fahrzeugs nicht offengelegt. Die Typengenehmigung für das Fahrzeug hätte somit niemals ausgestellt werden dürfen. 

Diese Nichtangabe der Motorsteuerung wurde seitens des Gerichts als Täuschung der Behörde erkannt und begründet den Schadensersatz-Anspruch des Verbrauchers. Es wurde die Gefahr begründet, dass die Zulassung des Fahrzeugs jederzeit durch die zuständige Behörde widerrufen werden konnte.


Niedrigere Anforderungen für Verbraucher

Die Folge des Urteils des EuGH kommt nunmehr dem einzelnen Verbraucher zugute. Für den Schadensersatz-Anspruch aufgrund einer Verletzung von europäischen Vorschriften ist nunmehr ausreichend, dass dem Fahrzeughersteller fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Es ist nicht mehr notwendig, dass bewiesen werden muss, dass das Thermofenster bewusst im jeweiligen Fahrzeug verbaut wurde. Die Chancen auf Schadensersatz stehen für Verbraucher so hoch wie nie!


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Stichworte: Abgasskandal, Dieselskandal, Thermofenster, EuGH-Urteil, LG Stuttgart

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