Abgasskandal: Massenverfahren anfällig für Fehler

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Im Abgasskandal sind zahlreiche große Anbieter tätig, die unter Einsatz von sog. Legal Tech tausende Verfahren bearbeiten.

Besonderheiten des Einzelfalls fallen da oft durchs Raster, da persönliche Gespräche des Geschädigten mit seinem Anwalt nicht möglich sind. Immer wieder melden sich bei RA Koch, der zahlreiche Klagen im Abgasskandal führt, Geschädigte, die von unzureichender Kommunikation mit oder Information durch die tätigen Anbieter in diesen Verfahren berichten.

Ergebnis solcher standardisierter Vorgehensweisen können dann Ergebnisse wie jüngst vor dem KG Berlin, Beschluss vom 23.09.2019 – 4 U 98/19 oder dem OLG München, Hinweisbeschluss vom 06.06.2019 – 21 U 4586/18 sein. In beiden Fällen will das Berufungsgericht die Berufung gegen die abweisenden Urteile erster Instanz als offensichtlich unbegründet zurückweisen. 

Was war passiert?

Sorgfalt bei Ermittlung des Sachverhalts/richtiger Beklagter

Im Fall am Kammergericht Berlin war bereits der Vortrag zur Entwicklung des streitgegenständlichen Motors in erster Instanz erkennbar falsch. Verklagt wurde die Volkswagen AG. In zweiter Instanz musste der Kläger dann einräumen, dass der Motor federführend durch die Audi AG entwickelt wurde. Da es sich vorliegend auch um einen Audi handelte, verneinte das KG eine Haftung der Beklagten. Zwar sieht das OLG Karlsruhe 17 U 257/18 auch dann eine Haftung der VW AG als möglich. Es ist aber völlig unnötig, dieses Prozessrisiko einzugehen und nicht gleich den richtigen Entwickler/Hersteller zu verklagen.

Richtiger Anspruch

Im Fall am OLG München war bereits der geltend gemachte Anspruch der falsche, da nicht das negative, sondern das sog. positive Interesse geltend gemacht wurde. Der Geschädigte hat aber nur Anspruch, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde, was regelmäßig die Rückabwicklung des Kaufvertrags bedeutet.

Mangelnde Sorgfalt kann mithin zum Verlust des Anspruchs führen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durch Rechtsanwälte geltend zu machen, die Ihren Fall auch individuell bearbeiten können und Ihnen die geschuldete Sorgfalt und Information zukommen lassen.

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Erst jüngst hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bestätigt, dass Opel verpflichtet ist, mehrere Dieselmodelle umgehend zurückzurufen und diese mittels Software upzudaten, um unzulässige Abschalteinrichtungen zu beseitigen.

Betroffen sind die Modelle des Typs Opel Zafira, Opel Cascada und Opel Insignia aus den Jahren 2013 bis 2016 (Beschluss vom 07.11.2019, Az. 5 MB 3/19). 

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG als auch zahlreiche andere Hersteller wegen deliktischer Haftung.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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