Abgasskandal – Mercedes muss Fahrzeuge wegen Thermofenster zurückrufen

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Auf Mercedes kommt im Abgasskandal ein umfangreicher Rückruf zu, der vermutlich mehr als 100.000 Fahrzeuge betrifft, wie u.a. der „Spiegel“ berichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf demnach angeordnet, weil in den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt.

Mercedes hat angekündigt, die betroffenen Fahrzeug-Halter nun anzuschreiben, damit sie ihr Fahrzeug für ein Software-Update in die Werkstatt bringen. Welche Modelle und wie viele Autos konkret von dem verpflichtenden Rückruf betroffen sind, teilte Mercedes nicht mit. Es sollen aber über 100.000 Diesel-Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b betroffen sein, schreibt der „Spiegel“.

Welche Auswirkungen das Software-Update auf den Motor, auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß hat, ist nicht bekannt. Die betroffenen Mercedes-Fahrer haben aber keine Wahl und müssen dem Rückruf nachkommen. „Der Rückruf wurde vom KBA verpflichtend angeordnet. Daher müssen die betroffenen Halter ihn befolgen, wenn sie nicht die Stilllegung ihres Fahrzeugs riskieren wollen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel.

Thermofenster bei der Abgasreinigung sind nicht nur bei Mercedes, sondern auch bei anderen Autoherstellern weit verbreitet. Sie sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturfenster effizient arbeitet. Außerhalb dieses definierten Temperaturrahmens wird die Abgasreinigung allerdings reduziert. Folge ist, dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Die Autohersteller argumentieren damit, dass die Thermofenster zum Schutz des Motors notwendig seien.

Dieser Argumentation hat der EuGH im Juli 2022 eine klare Absage erteilt. Er machte deutlich, dass Abschalteinrichtungen, die schon bei im Raum der EU üblichen Durchschnittstemperaturen für eine Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems sorgen, unzulässig sind. In einem weiteren Urteil hat der EuGH klar gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Der BGH ist der Rechtsprechung des EuGH im Juni 2023 gefolgt. „Damit hat der BGH die Türen für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal weit aufgemacht. Voraussetzung ist, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Das KBA hat sich nun der Auffassung des EuGH angeschlossen, dass Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten sind.

„Für betroffene Mercedes-Fahrer besteht nun die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche aufgrund des Thermofensters geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers haben sie Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.

Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät betroffene Mercedes-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/mercedes-abgasskandal/




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