Abgasskandal: Urteil des BGH mit Spannung am 26. Juni 2023 erwartet

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Im Abgasskandal erwarten Verbraucher ein Urteil des BGH.

Im Abgasskandal deutet ein bahnbrechender Fortschritt auf eine weitere Entscheidung hin, die zugunsten der Verbraucher ausfällt. Bereits am 8. Mai 2023 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) gegen Mercedes, Audi und VW drei Musterverfahren. Am 26. Juni 2023 wird das endgültige Urteil fallen. Jedoch bereits jetzt ist von einer positiven Entwicklung für Verbraucher auszugehen.

Käufer, die ein Diesel-Kraftfahrzeug mit unzulässiger Abgastechnik erworben haben, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Wie der BGH diese Art des Schadensersatzes genau bezeichnet und berechnet, ist bislang noch offen. Allerdings steht fest, dass das die Durchsetzung von Schadensersatz-Ansprüchen für Kläger deutlich vereinfacht.

Mit seiner Rechtsprechung hat schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21.März 2023 verdeutlicht, dass Ansprüche auf Schadenersatz im Abgasskandal auch dann existieren, wenn die Fahrzeughersteller die illegale Abschalttechnik fahrlässig eingebaut haben. Bevor es zu diesem bahnbrechendem Urteil kam, war für die Durchsetzung der Ersatzansprüche folgendes Voraussetzung: Die Klagepartei weist dem Fahrzeugbauer bei der Manipulation des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Vorsatz nach. Der BGH wird diesem positiven Urteil wohl folgen. Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung bei der Durchsetzung der Schadenersatz-Ansprüche.


Schadensersatz-Ansprüche bei rechtswidrigen Thermofenstern: BGH urteilt über Ausgleich eines Vertrauensschadens

Der BGH hat die Aufgabe, in Deutschland europäisches Recht umzusetzen. Deshalb verhandelte das Gericht ferner über Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit Thermofenstern. Die Auffassung des BGH unterschied sich in folgendem Punkt von der Auslegung des EuGH: Bislang sah der BGH hier keinerlei vorsätzliche Schädigung vonseiten der Automobilbranche. Der BGH deutete während des Prozesses jedoch an, dass Diesel-Besitzer, deren Fahrzeuge illegale Thermofenster beinhalten, womöglich Schadensersatz-Ansprüche haben.

Dieser Anspruch hat jedoch nichts mit der Rückabwicklung des Kaufvertrags zu tun, sondern mit dem Ausgleich des Vertrauensschadens. Dieser dreht sich um den Wertverlust des Automobils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Form des Schadensersatzes heißt "Differenzhypothesen-Vertrauensschadensersatz". Er soll dem Käufer die Differenz erstatten, die zwischen dem tatsächlich gekauften Automobil und einem ohne illegale Abgastechnik herrscht. Bislang ließ der BGH die genaue Berechnung des Schadens allerdings noch offen.

Der BGH hat die Absicht, die Vorgaben des EuGH bezüglich illegaler Abgastechnik der Dieselfahrzeuge zu berücksichtigen. Das deutsche Recht legt das Gericht so aus, dass ein Käufer-Schutz der Zulassungs-Vorschriften anerkannt wird. Das ermöglicht die Haftung wegen Fahrlässigkeit. Der BGH gibt die konkrete Umsetzung der Maßnahmen bekannt, wenn er das Urteil verkündet. Fest steht: Die Entscheidung wird zugunsten der Verbraucher gefällt.


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