Abgemahnter gewinnt Nimrod-Klage vor dem Amtsgericht Leipzig (Spiel: The Hunter Call of the Wild).

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Sieg für den Abgemahnten gegen Astragon Entertainment GmbH 

Unser Mandant wurde zunächst durch die Rechtsanwälte Nimrod in Berlin wegen eines Downloads von dem Spiel "The Hunter - Call Of The Wild" außergerichtlich abgemahnt. Auftraggeberin ist die Astragon Entertainment GmbH, die Nimrod Rechtsanwälte ins Rennen schickte.

Gemäß Nimrod Abmahnung sollte der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine hohe Geldzahlung leisten. Hiergegen wehrte sich der Anschlussinhaber bis zuletzt. Mit Erfolg: das Amtsgericht Leipzig hat die Klage auf Zahlung abgewiesen (AG Leipzig, 118 C 4247/21, Urt. 04.02.2022).

Nimrod zieht Berufung zurück

Das Urteil des AG Leipzig ist nun rechtskräftig. Es wurde zwar Berufung eingelegt. Die Berufung vor dem Landgericht Leipzig wurde dann zurückgenommen. Unser Mandant hat daher eine Forderung von 3.137,60 € abgewehrt. Die Berufungsklägerin trägt zudem auch die Kosten der der beiden Instanzen (LG Leipzig, Zeichen 05 S 61/22).

Vorwurf Filesharing: The Hunter - Call of the Wild

Der Vorwurf gegen den Inhaber des Internetanschlusses war die Verletzung von Urheberrechten. Konkret soll der Beklagte das PC-Spiel „The Hunter - Call of the Wild“ über seinen Internet-Anschluss mit einer Software im Internet verbreitet bzw. getauscht haben.

Klägerin: Astragon Entertainment GmbH

Die Astragon Entertainment sah hier Handlungsbedarf. Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des PC-Spieles obliegt allein der Rechteinhaberin, vgl. §§ 15, 16, 19a UrhG. Filesharing von geschützten PC-Spielen ist generell verboten. 

Bekannte Filesharing-Programme

Neben BitTorrent gibt es viele Programme für das Filesharing, z. B. BitComet, uTorrent und Shareaza. Aber auch angebliche Streaming-Dienste wie z. B. PopcornTime und Isoplex sind Filesharing-Programme! 

Forderungen im Klageverfahren 

Daher machten die Anwälte von Nimrod für Ihre Mandantin – Astragon Entertainment – u. a. folgende Ansprüche geltend:

  • Zahlung von 2.790,00 € Schadenersatz
  • Erstattung von RA-Kosten 347,60 €

Entlastung des Beklagten im Klageverfahren

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche von über 3.000 €  konnten mit Erfolg komplett abgewehrt werden.Verteidigung mit Erfolg!

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Foto(s): David Werner Vieira

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