"The Shipping Company": Neue PC-Spiel Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälten

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Die Rechteinhaberin Astragon Software GmbH hat die Kanzlei aus Berlin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Nimrod Rechtsanwälte versenden Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung des PC-Spiels und fordern eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 800,00 EUR.

Sollten Sie eine Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälten für das PC-Spiel „The Shipping Company“ erhalten haben, dann sollten Sie sich so verhalten:

Abmahnung auf keinen Fall ignorieren!

Verpflichtung des Empfängers einer Abmahnung zur Reaktion! Wer hofft, dass das Ganze nicht ernst gemeint ist und die Abmahnung ignoriert, bringt sich in die Gefahr eines sehr kostspieligen Gerichtsverfahrens. Die beauftragten Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch ihrer Mandanten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren findet oftmals ohne mündliche Verhandlung statt. Die zusätzlichen Kosten dieses Verfahrens müssen in den meisten Fällen von den Antragsgegnern, also von den abgemahnten Personen, getragen werden. Die Kosten eines solchen Verfahrens, bei einem Streitwert von 25.000 Euro, bedeuten für die Abgemahnten hohe Mehrkosten. Durch die richtige Reaktion, durch einen Anwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet, können Mehrkosten vermieden werden!

Keine voreiligen Zahlungen an die Gegenseite leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unterlassungserklärungen sind ein Leben lang bindend und können nach der Abgabe nicht widerrufen oder angefochten werden! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

Wir helfen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Rechtsanwältin Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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