Abgezockt beim Online-Business-Coaching? Teilnehmer können Kursgeld zurückfordern

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Online-Coaching Business unseriös

Thema unseriöses Online-Coaching: Sie haben online an einem Business-Coaching teilgenommen und haben das Gefühl, mit einem nutzlosen Kurs abgezockt worden zu sein? Dann sollten Sie sich Rat bei einem Anwalt suchen. Denn es gibt Möglichkeiten, das Kursgeld vom Online-Coaching-Anbieter zurückzufordern. 


Im Internet gibt es unzählige Angebote für diverse Online-Coaching-Programme. Zu fast jedem Thema kann man ein Online-Coaching belegen, besonders im Trend sind Business-Coachings. Hier werden vor allem Unternehmen oder Unternehmensgründer angesprochen, ihr Business erfolgreich umzusetzen, um so viel Geld zu verdienen. Die Angebote richten sich aber auch an Privatpersonen. 


Natürlich gibt es seriöse Online-Coaches, die ihren Beruf unter Einhaltung von Qualitätsstandards durchführen und auch Zertifizierungen nachweisen können. Diese Coaches kümmern sich um das Anliegen ihrer Kunden und Kundinnen und möchten mit ihrem Angebot helfen. Dass diese Angebote auch manchmal hochpreisig sind, ist erst einmal völlig legitim. Auch kann sich in Deutschland jeder als Coach bezeichnen – unabhängig von seiner oder ihrer Qualifikation und Ausbildung. 


Vorsicht sollte man immer walten lassen, wenn ein Business-Coach mit großen Worten und vielen Versprechungen daherkommt. »Oftmals handelt es sich um junge, augenscheinlich erfolgreiche Typen, die ihre eigenen großen Erfolge anpreisen«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Ganz nach dem Motto: ‚Ich habe innerhalb kürzester Zeit viel Geld gemacht, ich war früher ein Niemand, jetzt habe ich mein eigenes Business, das kannst du auch!' Sie tummeln sich insbesondere in den sozialen Medien, um Menschen von der Teilnahme an ihrer ultimativen und einzig wahren Lösung zu überzeugen.« 


Wie aber erkennt man ein unseriöses Online-Coaching-Angebot? »Leider gibt es hier immer wieder schwarze Schafe, deren Coaching-Kompetenz sich nicht auf eine fundierte Ausbildung stützt, die mit zweifelhaften Versprechen das große Geld im Online-Coaching-Geschäft suchen oder gar keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) haben. Dies zu erkennen, ist für Verbraucher oftmals schwer. Wenn Sie also unsicher sind oder das Gefühl haben, bei Ihrem Online-Coaching-Kurs einem Abzocker auf den Leim gegangen zu sein, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.« 


Im Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist weitgehend geregelt, in welcher Form ein Online-Coaching angeboten werden darf. Im März 2023 hat das OLG Celle entschieden, dass Online-Coaching-Verträge bei fehlenden Zulassungen oder unzureichenden Leistungen ungültig sind (Az: 3 U 85/22). Erst im August 2024 sprach das OLG Stuttgart (Az. 13 U 176/23) einem Kläger eine Rückzahlung von 23.800 Euro an Kursgebühren zu, weil der geschlossene Vertrag zwischen ihm und dem Online-Coach nichtig war. 


Wir helfen Ihnen gern zu prüfen, ob Sie aus dem Online-Coaching-Vertrag herauskommen oder bereits gezahltes Geld zurückfordern können. Melden Sie sich einfach kostenfrei unter www.baumeister-rosing.de/online-coaching-unserioes/ bei uns an. Unsere Anwälte und Anwältinnen werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 


Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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