Ablehnung der Aufnahme in den Polizeidienst wegen nicht bestandener Leumundsprüfung

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Was ist eine Leumundsprüfung?

Wer zur Polizei möchte, muss die persönliche charakterliche Eignung dazu nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst müssen daher eine sogenannte Leumundsprüfung ablegen. Die Einstellungsbehörde hat dabei auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eine Ermessensentscheidung zu treffen. 

Da die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu den Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes gehört, können Verstöße des Bewerbers in diesem Bereich grundsätzlich Zweifel an der persönlichen Eignung begründen. Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.

Wann ist meine Ablehnung zur Aufnahme in den Polizeidienst wegen nicht bestandener Leumundsprüfung rechtswidrig?

Bei Entscheidungen über die Eignung ist die Behörde jedoch nicht frei. Sie hat die rechtstaatlichen Grundsätze und die von der Verwaltungsgerichtsbarkeit gezogenen Grenzen der Ermessensausübung zu beachten. Insbesondere geht das Rechtssystem von der Möglichkeit der Besserung und positiven Persönlichkeitsveränderung aus, sodass allein das Begehen einer Straftat nicht automatisch in eine lebenslange Nichteignung für den Polizeiberuf mündet. Generalisierende Regelungen werden von den Verwaltungsgerichten regelmäßig als unzulässig bezeichnet. Ein auf das Beamtenrecht spezialisierter Anwalt erkennt nach Akteneinsicht schnell, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat oder zum Beispiel von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist.

Was kann ich als Anwalt für Verwaltungsrecht für Sie gegen eine Ablehnung in den Polizeivollzugsdienst tun?

Aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität, kann nach dem Einstellungstermin der übrigen Bewerber nicht mehr wirksam gegen die Ablehnung vorgegangen werden. Die Plätze sind dann belegt. Es muss daher im Wege der einstweiligen Anordnung vor dem Einstellungstermin vor dem Verwaltungsgericht ein Eilverfahren eingeleitet werden, um vor diesem eine erneute und rechtmäßige Entscheidung der Polizeibehörde zu erwirken.

Als Anwälte im Verwaltungsrecht können wir schnell und unkompliziert vor Behörden und Gericht für Ihre Rechte eintreten. Rufen Sie uns unverbindlich an.


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