Ablehnung Wunschschule Berlin 2024? Anwalt hilft bei Widerspruch und Klage
- 2 Minuten Lesezeit

Wie bekomme ich meine Wunschschule in Berlin?
Mitte Juni 2024 wir es ernst. Viele Eltern und Kinder erhalten die Bescheide der Berliner Bezirksämter bezüglich ihrer Bewerbung für eine weiterführende Schule. Die Spannung ist groß und viele Eltern möchten einen besonders guten Schulplatz für Ihr Kind erhalten. Dabei ist die Enttäuschung häufig groß, da nicht alle Kinder einen Platz an ihrer Wunschschule erhalten. Wie Sie Ihre Chance auf einen Platz an einer der begehrten Schulen noch einmal aufleben lassen können, erfahren Sie hier! Wir konnten in den vergangenen Jahren zahlreichen Kindern einen Schulplatz an der Wunschschule verschaffen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.
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Ablehnung an allen Wunschschulen erhalten?
Es kommt gelegentlich vor, dass Schüler nicht nur bei ihrer Erstwunsch-Schule abgelehnt werden, sondern auch bei ihren Zweit- und Drittwunsch unberücksichtigt bleiben. In solchen Fällen entstehen häufig besondere Härten. Bei Ablehnung aller Wunschschulen erfolgt eine Zuweisung an die "nächstgelegene" freie Schule im Wohnbezirk, die bis zu 10 Kilometer oder weiter entfernt liegen kann. Dies erschwert es den Schülern erheblich, ihr soziales Leben aufrechtzuerhalten.

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Was kann ein Anwalt tun?
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid von Ihrer Wunschschule erhalten, besteht die Möglichkeit, den Vorgang durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls ein Eilverfahren (umgangssprachlich als "Schulplatzklage" bekannt) anstreben. Im Widerspruchsverfahren wird der Ablehnungsbescheid von der Senatsverwaltung überprüft. Hierbei haben wir die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und sowohl formelle als auch materielle Fehler zu beanstanden. Wir gehen dabei mit größter Sorgfalt vor und berücksichtigen stets das Wohl Ihres Kindes.
Schulplatzklage in Berlin durchführen
Die Schulplatzklage in Berlin bringt das Verfahren vor das Verwaltungsgericht und ermöglicht eine neutrale richterliche Überprüfung des Falls. Im Eilverfahren kann das Gericht anordnen, dass Ihr Kind auf die gewünschte Schule aufgenommen wird. Wir beraten Sie gerne über das optimale Vorgehen im Rahmen unserer beliebten anwaltlichen Erstberatung zum Festpreis.
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