Abmahnung 24IP Sonneberg Wortmann für Schmidt Spiele GmbH – Mensch ärgere dich nicht

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Wir wurden aktuell mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei 24IP Sonneberg Wortmann im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH beauftragt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der widerrechtlichen Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere dich nicht“.

Im Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Mandantschaft der Gegenseite um ein sehr erfolgreiches Unternehmen der Spiele-Branche handele. Die Schmidt Spiele GmbH sei Markeninhaberin der „Marke Mensch ärgere dich nicht“. Der Vorwurf der Abmahnung besteht darin, dass unsere Mandantschaft über eBay ein Spiel zum Kauf angeboten haben soll und dieses mit den Worten „Mensch ärgere dich nicht“ beworben haben soll, ohne dass es sich um Originalware handele. Die Verwendung dieser Marke sei ohne Lizenzierung erfolgt und daher rechtswidrig. Sie stellten eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 1, 2 MarkenG dar.

Forderung:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 €
  • Kostenerstattung für Recherchekosten in Höhe von 95,00 €

Rechtliche Würdigung:

Ob eine Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, hängt von vielen Faktoren des Einzelfalles ab. Entscheidend ist zum Beispiel, ob eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr stattgefunden hat. Um dies zu überprüfen, sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Dieser ist auf das Gebiet des Markenrechts spezialisiert. Nach Überprüfung der Angelegenheit sollte sodann erwogen werden, gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Keinesfalls sollte eine Abmahnung ignoriert werden. Auch sollte nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt.

Der hier vorliegenden Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5001 Euro festsetzt. Wir raten dazu, eine Unterlassungserklärung grundsätzlich nur unter Anwendung des Hamburger Brauchs abzugeben. Hierbei würde im Falle eines Verstoßes die Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden und können vom zuständigen Gericht überprüft werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter nebenstehende Telefonnummer erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an die ebenfalls neben diesem Rechtstipp stehende Adresse. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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