Abmahnung APL ALL People League Deutschland GmbH durch Internetrecht-Rostock - Richard & Kempcke Rechtsanwälte

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In einem aktuellen Fall wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Richard & Kempcke von Internetrecht-Rostock.de im Auftrag der APL All People League Deutschland GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist angeblich wettbewerbswidriges Verhalten im Internet.

Das betroffene Unternehmen wird im Rahmen der Abmahnung der Rechtsanwälte Richard & Kempcke (Internetrecht-Rostock) aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist eine umfangreiche Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ferner soll das betroffene Unternehmen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 € erstatten. Die Kostenforderung haben die Rechtsanwälte von Richard & Kempcke bereits in die Unterlassungserklärung mit aufgenommen. Ferner wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 4000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert. Uns ist weiter bekannt geworden, dass bereits mehrfach Abmahnungen im Auftrag der APL All People League Deutschland GmbH ausgesprochen wurden.

Abmahnung von APL All People League Deutschland GmbH?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der APL All People League Deutschland GmbH erhalten haben, empfehlen wir, diese von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Betroffenen ist nicht zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Richard & Kempcke vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.

Wichtig ist, den betroffenen Online-Auftritt vor Abgabe der Unterlassungserklärung wettbewerbsrechtlich absichern zu lassen. Nur so können weitere Abmahnungen von APL All People League Deutschland / Internetrecht Rostock verhindert werden.

Dr. Wallscheid & Drouven -Rechtsanwälte am Kreuztor

Wir vertreten seit Jahren Mandanten, die sich einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sehen. Betroffene Unternehmen haben verschiedenste Möglichkeiten auf eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG / Wettbewerbsrecht zu reagieren. Neben der Möglichkeit einen derartigen Fall möglichst schnell und kostengünstig abzuschließen, kann in vielen Fällen auch mit einer sogenannten Gegenabmahnung reagiert werden. Wir beraten Unternehmen bundesweit in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungsfällen.

Sprechen Sie uns einfach an unter Tel.: 0251 20 86 80 30 oder senden Sie uns eine E-Mail info@ra-kreuztor.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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