Abmahnung von Audi durch Lempe und Kaessler Rechtsanwälte? Wir wissen, was zu tun ist!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Audi AG, die sich „Audi“ in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat, verschickt durch die Anwaltskanzlei Lempe und Kessler zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung auf eBay oder Amazon.

1. Warum wir helfen können

Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Lempe Kessler. Wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen diese Kanzlei bestens!

Wir helfen Ihnen gerne: Wir bieten kostenlose Erstberatung.

Achtung

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!

Tipp

Wenn Sie noch keine Abmahnung von Audi durch Lempe und Kessler Rechtsanwälte erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie keine Experimente im Internet. Das kann teuer werden!

2. Was wir für Sie tun

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht eingestellt haben, sondern dass sie ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

3. Was sollten Sie bei einer Abmahnung von Audi durch Lempe und Kessler Rechtsanwälte nicht tun und was schon?

  • Notieren sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter
  • Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

Was sollten Sie nun tun? Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Audi-Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Audi angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Muss man immer eine Unterlassungserklärung abgeben? Sollte es dann eine eigene Unterlassungserklärung sein?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

In manchen Fällen (Sie haben noch keine Abmahnung erhalten, Ihr Angebot wurde aber von eBay oder Amazon gelöscht oder sie haben eine Benachrichtigung vom Zoll bekommen) formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung, mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Achtung

Der Unterlassungsanspruch ist der gefährlichste für Sie. Sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben wollen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen.

Dann könnten mal eben gut und gerne € 5.000,00 an Prozesskosten für Sie an anfallen! Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten der gegnerischen Markenanwälte auf der Grundlage eines Streitwertes von € 150.000 bis € 600.000.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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