Abmahnung – Berlin Media Art durch Kanzlei Sarwari

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung des Herrn  Yussof Sarwari aus Hamburg zur Überprüfung vor. Herr Sarwari mahnt für verschiedenen Rechteinhaber – meist aus der Pornoindustrie – vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an den Filmen ab.

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung ist er im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. tätig. Diese ist nach eigenen Angaben Hersteller (Produzent) und Rechteinhaber an dem Film „Elen Million— Verrückt nach Sex“.

Weiter ist in der Abmahnung aufgeführt, dass  sie durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen der Filmwerke im Internet sehr empfindliche Einbußen habe. Aus diesem Grund wurde die Firma CS Electronic-IT mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen  Anschlussinhaber der Film über sog. Filesharing Tauschbörsen zu upload bereitgestellt worden sein soll.

Gefordert werden von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ebenso soll es einen Zahlungsanspruch im Höhe von 872,30 zu Gunsten der Berlin Media Art geben.

Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist man aber bereit zur Abgeltung aller Ansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 650,00 € zu akzeptieren.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Herrn Yussof Sarwari erhalten? Wir helfen Ihnen!

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn der Anschlussinhaber den Film gar nicht herunter geladen bzw. bereits gestellt hat. In vielen Fällen sind es Familienangehörige (Kinder, Geschwister, Ehepartner) oder sonstige Dritte wie etwa Mitbewohner. Für solche Verstöße ist der Anschlussinhaber in vielen aber nicht verantwortlich, so dass die Abmahnung ins Leere läuft.

Es bedarf immer einer genauen Einzelfallbetrachtung.

Wir empfehlen einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtanwalt einzuschalten.

Gerne helfen wir Ihnen! Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.

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