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Abmahnung - Big Tits Zombies in 3D - Winterstein Rechtsanwälte

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Derzeit mahnt die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte im Auftrag der IPforceOne GmbH die unerlaubte Verwertung des Filmes - Big Tits Zombies in 3D - ab. Der Film - Big Tits Zombies in 3D - ist ein trashiger Japan-Splatterfilm, der am 05. November 2010 in Deutschland auf DVD veröffentlicht wurde. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film in einer Filesharingbörse unerlaubt zum Download bereitgestellt zu haben.

Dieses wurde, so ist es der Abmahnung zu entnehmen, durch einer Ermittlungsfirma angeblich beweissicher dokumentiert. In diesem Zusammenhang macht die Kanzlei Winterstein Anspruch auf Unterlassung, Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages geltend.

Die Höhe der geforderten Summe richtet sich - zumindest mittelbar - nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen - einige sind auch einfach veraltet - wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welche Streitwert „richtig" ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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