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Abmahnung BLUEPORT LEGAL für 1. FC Union Berlin e. V. wegen Markenrecht im WhatsApp-Status

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Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung der BLUEPORT LEGAL Rechtsanwälte aus Hamburg vorgelegt. Die BLUEPORT LEGAL Rechtsanwälte vertreten hierbei die 1. FC Union Berlin e. V. Die Abmahnung ist datiert auf den 03.01.2023.


Der 1. FC Union Berlin e. V. lässt durch seine Anwälte mitteilen, dass er Inhaber der Wort-Bildmarke „Emblem“ sowie der Wortmarke „EISERN“ ist, welche unter den Nummern 302010056770 und 30670646 beim DPMA eingetragen sind.


Im Rahmen der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass sie im Rahmen einer sogenannten WhatsApp-Story (wohl WhatsApp-Status) ein Edelstahlbild zum Verkauf angeboten habe. Der entsprechende WhatsApp-Status wird hierbei eingeblendet.


In tatsächlicher Hinsicht ist es sicherlich besonders, dass unabhängig von der rechtlichen Beurteilung einer Markenrechtsverletzung der 1. FC Union Berlin e. V. an diesem WhatsApp-Status gelangt ist. Insoweit sind WhatsApp-Status vom Grundsatz her von solchen Personen einsehbar, die sich auch in der jeweiligen Telefonliste befinden.


Hier ist es in unserer Kanzlei das erste Mal, dass zur Beweisführung einer potentiellen Markenrechtsverletzung ein WhatsApp-Status in der Sache gerügt wird. Dies zeigt jedoch umso mehr, dass die Kanäle, die durch potentielle Markeninhaber überwacht werden, immer mehr werden.


Ob in der jeweiligen Konstellation einer Abmahnung tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Insoweit ist bei jeder markenrechtlichen Abmahnung zu prüfen, ob einerseits ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, sowie insbesondere eine sogenannte markenmäßige Verwendung angenommen werden kann. Eine markenmäßige Verwendung wird immer dann angenommen, wenn vereinfacht gesprochen durch die konkrete Ausgestaltung des Angebots der Eindruck entstehen kann, dass es sich bei dem angebotenen Produkt um ein Markenprodukt des jeweiligen Rechteinhabers handelt.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Wir regen insofern an, dass diese unbedingt, unabhängig vom Bestehen der Ansprüche, geprüft und abgeändert werden sollte, soweit diese abgegeben wird. Des Weiteren fordert die Gegenseite Schadensersatz, Auskunft sowie Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 €. Insofern werden hier über 2.000,00 € nur an Anwaltskosten gefordert.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir haben insbesondere im Markenrecht eine sehr hohe Expertise. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnschreibens an und können Ihnen relativ schnell passende Strategien zur Verteidigung vorschlagen, die wir sodann gerne mit Ihnen umsetzen. Im Regelfall vereinbaren wir mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. Senden Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wir sind uns sicher, dass wir auch Ihnen weiterhelfen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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