All Eyez on Me – Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer

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Gehören auch Sie zu den Empfängern einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der man Ihnen den Vorwurf macht, den Film „All Eyez on Me“ über eine Internettauschbörse angeboten und durch illegalen Download eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben? Werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der Sie sich für den Fall der Wiederholung zu einer Strafzahlung in nicht unerheblicher Höhe verpflichten sollen? Sollen Sie zusätzlich dazu auch noch Schadenersatz und außergerichtliche Anwaltskosten in einer Gesamtsumme von 915,00 € zahlen? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen und in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

„All Eyez on Me“ erzählt die Lebensgeschichte des Rappers Tupac Shakur, seinen Erfolg und die ständigen Konflikte mit dem Gesetz bis zu seinem Tod mit nur 25 Jahren. Möglicherweise sind Sie sich gar nicht bewusst, dass Sie mit Ihrem Verhalten Urheberrechte verletzt haben. Was Sie jetzt in keinem Fall tun sollten, ist die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zu ignorieren.

Was können Sie tun?

Unabhängig davon, ob Sie selbst „All Eyez on Me“ im Internet angeboten haben oder möglicherweise haften, weil über Ihren WLAN-Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, es gibt immer Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Selbst wenn in Ihrem Fall die Haftung als Täter zum Tragen kommt, besteht die Möglichkeit, die Höhe der geltend gemachten Zahlbeträge zu verhandeln.

Sind Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? In welchem Umfang bestehen möglicherweise Ansprüche gegen Sie?

Um jedoch beurteilen zu können, ob Sie wie in der Abmahnung geltend gemacht haften, ist eine Rechtsberatung durch einen auf Filesharing spezialisierten Anwalt notwendig. Dieser kann sowohl die Frage der Haftung als auch die Frage des Haftungsumfangs mit Ihnen erörtern. Es gibt Unterschiede, warum ein Anschlussinhaber hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung in die Verantwortung genommen werden kann. Ebenso bestehen Unterschiede im Hinblick auf die Art und Höhe der gegenüber Waldorf Frommer zu erfüllenden Ansprüche.

Haftungsumfang des Störers

Haben Sie als Anschlussinhaber „All Eyez on Me“ nicht heruntergeladen, so entfällt die Haftung als Täter. Jedoch kann noch die sogenannte Störerhaftung in Betracht kommen. Sollten Sie als Störer haften, sind Sie nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten sowie die geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten vollumfänglich zu bezahlen. Auch im Hinblick auf die abzugebende strafbewehrte Unterlassungserklärung sind Anpassungen erforderlich. Dies ist besonders wichtig, da mit dieser Verpflichtungen zur Leistung einer Strafzahlung in der Zukunft in erheblicher Höhe begründet werden.

Haftungsumfang des Täters

Es wird immer erst vermutet, dass die Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhaber selbst begangen wurde. Können Sie als Empfänger der Abmahnung für „All Eyez on Me“ diese Vermutung nicht entkräften, dann haften Sie als Täter. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schaden- und Aufwendungsersatz zu leisten, wobei die Höhe der Zahlbeträge verhandelt werden kann.

Keine Haftung des Anschlussinhabers

Können Sie als Anschlussinhaber jedoch die Vermutung, den Film „All Eyez on Me“ hochgeladen zu haben, dadurch entkräften, dass Sie Personen benennen können, die im betreffenden Zeitraum ebenfalls Ihren WLAN-Anschluss genutzt haben, so haften Sie weder als Täter noch als Störer. Dies müssen Sie jedoch gegenüber Waldorf Frommer dann in der erforderlichen Form einwenden.

Welche Strategie ist die beste zur Verteidigung?

Da jeder Fall Besonderheiten aufweist, gibt es die eine immer gültige Verteidigung nicht. Vielmehr ist die Wahl des Verteidigungsmittels abhängig vom konkreten Einzelfall. Insoweit ist es notwendig, sich anwaltlichen Rat von einem im Filesharing erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen, um die passende Verteidigungsstrategie für Sie festlegen zu können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung für „All Eyez on Me“ von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten haben, so erläutern Ihnen unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht im Rahmen einer in jedem Fall kostenlosen Ersteinschätzung die verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten und die damit einhergehenden Kosten. Damit können Sie schon im Erstgespräch beurteilen, ob sich eine professionelle Vertretung in Ihrem Fall lohnt oder nicht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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