Veröffentlicht von:

Abmahnung - Bushido - Jenseits von Gut und Böse - Bindhardt Fiedler Zerbe

  • 3 Minuten Lesezeit

In seinen Texten propagiert der Rap-Künstler Bushido die allgemeine Gesetzestreue zu hinterfragen und erzählt Geschichten von seiner Vergangenheit als „Gangster”. Im realen Leben sieht Herr Anis Mohamed Ferchichi dieses ein wenig anders. Wenn Rechtsverletzungen Ihn selbst betreffen, so ist der Herr schnell dabei, diese Verletzung ahnden zu lassen. Und so werden die Fans des Albums - Bushido - Jenseits von Gut und Böse erstaunt sein, Post im Namen ihres Idols Bushido zu bekommen. Dieser lässt nämlich bereits seit einiger Zeit sämtliche seiner Werke hinsichtlich der unerlaubten Verwertung in Filesharingbörsen untersuchen. Hier soll klargestellt sein, dass Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmbar sind. Die Arbeit der Künstler sollte angemessen entlohnt werden und nicht durch die massenhafte, unerlaubte Verwertung in Filesharingbörsen beeinträchtigt werden.

Es ist doch gerade in diesem Fall bemerkenswert, dass gerade diesem Künstler bewusst sein sollte, dass die Massen seiner Fans nicht gerade den legalen Weg wählen, um an Musik zu kommen. Das ist Gangster-Rap.

Andere Künstler, wie z.B. Curse waren in der Hip-Hop-Gemeinschaft in Verruf geraten, da die rechteinhabenden Firmen (Künstler und Vertriebsfirma/Plattenfirma können beide die Rechte an einem Musikwerk haben) ohne das Gutheißen des Künstlers Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen verfolgen. Natürlich muss der Künstler nicht zustimmen und kann auch nichts dagegen tun. Klar sein sollte jedoch, dass hier der Künstler selber auftritt und keine Firma.

In der Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Bushido - Jenseits von Gut und Böse - werden die Unterlassung der Störung, ein pauschaler Abgeltungsbetrag und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Was ist nun zu tun?

1. Prüfen Sie nach, ob die Urbeberrechtsverletzung stattgefunden hat. Immer wieder gibt es Fehlermittlungen. Ist die Datei auf einem der zum Netzwerk gehörenden Rechner vorhanden und ist das besagte Filesharingprogramm installiert.

2. Halten Sie die Fristen ein. Ausreichend informieren und nicht vorschnell zu handeln ist gut, weniger ratsam ist es, die Frist verstreichen zu lassen. Es ergeben sich nur Nachteile und handeln müssen Sie sowieso.

3. Prüfen Sie für sich, was der beste Weg ist: Die Verteidigung unter Selbstregie, oder die Beauftragung eines Anwaltes. Hier hilft oft ein kostenloses Erstgespräch, um Entscheidungen zu treffen.

4. Informieren Sie sich ausreichend. Gerade wenn einzelne Titel „in" German-Top-100 Single Chart Containern oder Samplern enthalten waren, besteht die Gefahr einer Folgeabmahnung. 

5. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese sind regelmäßig zu weit gefasst. Es steht jedem Abgemahnten frei, einer modifizerte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist im besten Fall von einem Anwalt erstellt und geprüft. Der weitverbreitete Ratschlag, eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu übernehmen und die Zahlung zu verweigern, sollte im Falle einer Mittellosigkeit in Betracht gezogen werden. Natürlich gibt es in diesem Fall die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Hierbei sollten die Betroffenen jedoch wissen: Ausgiebiges Informieren und mehrstündige Lektüre ist hierbei notwendig. Weiter besteht die Gefahr, dass die abmahnenden Kanzleien den Druck erhöhen. Erneute Zahlungsaufforderungen sind keine Seltenheit.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema