Abmahnung CYFIRE für Herrn Folkert Knieper | Vorwurf unerlaubter Lichtbildnutzung

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, die für Herrn Folkert Knieper den Vorwurf einer unerlaubten Lichtbildnutzung erhebt. Wir haben über solche Abmahnungen bereits verschiedentlich berichtet.

Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sind mir das Rechtsgebiet und auch die Gegenseite gut bekannt. Rufen Sie gerne an unter 0251 / 208680-30 oder wenden Sie sich via eMail an mich unter info@wd-recht.de. 


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist einmal mehr der Vorwurf einer urheberrechtlichen Verletzung durch eine unbefugte (unlizenzierte) Nutzung eines Lichtbildes/Lichtbildwerkes. Sowohl bei einem Lichtbildwerk mit der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) als auch als einfache Ablichtung (§ 72 Abs. 1 UrhG) genießt der Urheber/Lichtbilder das alleinige Recht an seiner Fotografie. Ohne seine Erlaubnis darf daher ein solches Lichtbild nicht verwendet werden. Wird sich ein Lichtbild ohne Erlaubnis einfach angeeignet und im urheberechtlichen Sinne genutzt (hier insbes. öffentlich zugänglich gemacht iSd. § 19a UrhG oder vervielfältigt iSd. § 16 UrhG)  steht daher allerdings von einer Verletzung des Urheberrechts im Raum. Vorliegend soll der Abgemahnte eine Produktfotografie (Lebensmittel) unerlaubt gewerblich auf seiner Homepage verwendet haben.

CYFIRE Rechtsanwälte fordern für Herrn Knieper dazu auf

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (Entwurf ist beigefügt)
  • eine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunft zu erteilen über den Nutzungszeitraum und die Quelle des abgemahnten Bildes

Nach erfolgter Auskunft darf auch hier davon ausgegangen werden, dass nachträglich noch ein Lizenzschadenersatz berechnet werden wird.


Tipp: Wie verhalte ich mich nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung?

Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen. Die Abmahnung soll dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Wird die Frist nicht eingehalten, besteht selbstverständlich die Gefahr, dass ein solches Verfahren zeitnahe folgt.

Auf der anderen Seite ist davon abzuraten, die Forderungen vorschnell zu erfüllen. Die Auskunft und eine abgegebene Unterlassungserklärung sind kaum oder gar nicht mehr rückgängig zu machen.

Angesichts des besonderen Rechtsgebiets, der deutlichen Kostenforderungen (nachträglich auch noch zum Schadenersatz) und der 30-jährigen strafbewehrten Bindung durch das eingeforderte Unterlassungsversprechen, das zudem weiter reicht, als der Text es vermuten lässt, sollten solche Sachverhalte auf jeden Fall einem Fachmann auf dem Gebiet des Urheberrechts anvertraut werden.

Dieser prüft zunächst die Berechtigung UND die Wirksamkeit der Abmahnung. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, ist zunächst über die (tatsächliche) Reichweite eines solchen Versprechens aufzuklären. Sodann wär die Abgabe in tatsächlicher Hinsicht richtig vorzubereiten, dann das Unterlassungsversprechen wenn möglich zu modifizieren, bevor es dann abgegeben werden kann.

Auch die Auskunft ist zu begleiten, die richtig und vollständig sein muss, aber nicht über das Erforderliche hinausgehen sollte, zumal auf Grundlage der Auskunft der Schadenersatz berechnet wird.

Die finanziellen Forderungen sind regelmäßig Gegenstand von Verhandlungen.


Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte | Fachanwälte: Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sind eine stark spezialisierte Kanzlei, die unter anderem das Urheberrecht schwerpunktmäßig vertritt. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und IT-Recht habe ich eine 15-jährige Erfahrung im Urheberrecht, die ich Ihnen gerne anbiete. Dabei können Sie mich in einem kostenlosen Rechtsgespräch kennenlernen und gleichzeitig eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung erhalten, um sich genauer ins Bild der Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken zu setzen.

Melden Sie sich gerne bei mir, ich freue mich auf Ihren Kontakt unter

Tel.: 0251 / 208680-30

eMail: info@wd-recht.de


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