Abmahnung d. Wham-O Holding Ltd. vertreten durch Zierhut IP wg. Markenrechtsverletzung „Hacky-Sack“

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Uns liegt eine Abmahnung der Wham-O Holding Ltd., vertreten durch Zierhut IP, vor. Der Abgemahnte habe auf der Verkaufsplattform https://www.amazon.de kleine Stoffsäcke zum Verkauf angeboten. Als Verkaufsbezeichnung habe er die Worte „Hacky-Sack“ sowie andere Beschreibungen angegeben. Das sei laut den Anwälten ohne Zustimmung der Wham-O Holding Ltd. geschehen. Die Kennzeichnung als „Hacky-Sack“ verstoße gegen das Markenrecht.

Laut Abmahnung sei „Hacky-Sack“ eine eingetragene Wortmarke (DPMA Nr. 1079890). Daher sei es nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2 MarkenG nur der Wham-O Holding Ltd. gestattet, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Der Gebrauch des Abgemahnten verstoße also gegen das Markenrecht. Der Wham-O Holding Ltd. stünden laut Anwälten also folgende Ansprüche zu:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Auskunft 
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Ersatz der Abmahnkosten von 2.657,00 €

Die Anwälte machen zunächst den Unterlassungsanspruch geltend. Hierfür ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt. Diese Erklärung enthält nicht nur die Unterlassungserklärung. Sie umfasst zusätzlich zur Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Auskunft und Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 2.657,00 € und verpflichtet zum noch unbezifferten Schadensersatz.

Die von den Anwälten der Wham-O Holding Ltd. vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist also sehr weit. 

Was sollten Sie machen, wenn Sie abgemahnt wurden?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, handeln Sie nicht voreilig. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorgefertigte Erklärung. Diese geht, wie bereits dargelegt, über das notwendige Maß hinaus. 

Zusätzlich ist noch zu prüfen, ob die genannten Ansprüche der Wham-O Holding Ltd. gegen den Abgemahnten in der geforderten Form bestehen. Ein Laie kann das nicht beurteilen. Daher ist es empfehlenswert, sich anwaltlich betreuen zu lassen.

Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg bieten Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen bundesweit juristische Betreuung an. Mit der Spezialisierung auf das Markenrecht, Internet- und Medienrecht sowie das Wettbewerbsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Gerne helfen wir auch Ihnen bezüglich einer markenrechtlichen Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder via E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer. Sie können uns auch schon die Abmahnung und weitere relevante Informationen schicken. Das können Sie entweder per E-Mail oder auch über das Kontaktformular machen.


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