Abmahnung Daniel Sebastian "Deep Sounds Vol. 2"

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag des Rechteinhabers Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Deep Sounds Vol. 2“ ab.

Den Empfängern des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, dass über ihre Internetleitung dieser Musiksampler über sog. Tauschbörsen im Internet rechtswidrig verbreitet worden ist. Wegen einer solchen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Deep Sounds Vol. 2“ wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen. Gleichzeitig wird mit einer solchen Abmahnung eine kurze Frist gesetzt, um diese Ansprüche zu erfüllen.

Allein bei der Höhe der geforderten Vergleichssumme von EUR 600,00 wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Deep Sounds Vol. 2“ wird den allermeisten Abgemahnten ein gehöriger Schreck durch die Glieder fahren.

Richtiges Verhalten für Betroffene

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten hier ruhig bleiben und den Inhalt des Abmahnschreibens sehr genau prüfen. Die Vermutung, wonach der Anschlussinhaber für über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung auch verantwortlich sein soll, lässt sich in vielen Fällen widerlegen. Keinesfalls sollte man mit dem ersten Schreck dem Impuls folgen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und Vergleichserklärung unterschreiben.

Angesichts der Summe von EUR 600,00, die von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian für eine vergleichsweise Erledigung dieser Angelegenheit verlangt wird, ist es daher ratsam, sich gegen eine solche Abmahnung sorgsam zu verteidigen. Beinahe ausnahmslos ist das Ergebnis einer geschickten Verteidigung gegen eine solche Abmahnung erfreulich. Gegebenenfalls ist es daher sinnvoll, sich durch einen spezialisierten Anwalt über seine rechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen beraten zu lassen.

Eine Abmahnung ist für die meisten Anschlussinhaber eine Überraschung. Gerade Betroffene, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sehen sich durch Abmahnungen extrem unter Druck gesetzt. Die Höhe der Forderung und die in den Abmahnungen genannten Streitwerte tun ihr Übriges, um ein gewisses Gefühl der Ohnmacht zu festigen. Dies muss nicht so sein. Eine Abmahnung ist ein Problem und sollte ernst genommen werden, stellt aber – zumindest bei richtiger Handhabe – kein unüberschaubares finanzielles Risiko dar. Wenn Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Deep Sounds Vol. 2“ erhalten haben, nutzen Sie die Chance mit erfahrenen Rechtsanwälten ein erstes kostenloses Gespräch zu führen. Wir helfen Ihnen gern.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema