Frommer Legal Film-Abmahnung The Zone of Interest

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Die Kanzlei Frommer Legal hat mit der vorliegenden Abmahnung rechtliche Schritte gegen illegales Filesharing des Films The Zone of Interest eingeleitet. Dieser Film wird von der LEONINE Distribution GmbH in Deutschland vertrieben. Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Stattdessen sollte ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden, um die Situation angemessen zu klären.

Was zeichnet die Handlung des Films The Zone of Interest aus?

The Zone of Interest ist ein Spielfilm von Jonathan Glazer aus dem Jahr 2023. Dieser Historienfilm basiert auf dem gleichnamigen Roman des britischen Schriftstellers Martin Amis. Die Handlung dreht sich um die Familie von Rudolf Höß, der von Mai 1940 bis November 1943 Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz war. Im Film übernehmen Christian Friedel und Sandra Hüller die Hauptrollen. Die internationale Koproduktion zwischen dem Vereinigten Königreich, Polen und den USA wurde im Mai 2023 beim Internationalen Filmfestival von Cannes uraufgeführt und erhielt großes Lob von der Filmkritik. Bei der Oscarverleihung 2024 wurde der Film mit Preisen für den besten internationalen Film und den besten Ton ausgezeichnet. 

Die Geschichte des Films spielt in der Zeit, als Rudolf Höß Lagerkommandant des KZ Auschwitz war. Gemeinsam mit seiner Familie lebt er auf einem Grundstück direkt an der Lagermauer. Das Haus der Familie verfügt über einen Paradiesgarten, den Hedwig mit Blumen- und Gemüsebeeten selbst angelegt hat. Trotz der schrecklichen Umstände im Konzentrationslager versucht die Familie, ein gewisses Maß an Normalität aufrechtzuerhalten.

Ist die Unterlassungserklärung der LEONINE Licensing GmbH für den Film The Zone of Interest angemessen? 

Die LEONINE Licensing GmbH behauptet, dass der Film The Zone of Interest nicht ohne ihre Erlaubnis kopiert und zugänglich gemacht werden darf. Dies ist jedoch nicht vollständig korrekt. Im Urheberrecht gibt es bestimmte Ausnahmen, die es erlauben, Werke auch ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers zu kopieren, beispielsweise für den privaten Gebrauch. Ebenso ist das Bereithalten zum Abruf nicht grundsätzlich verboten, sondern nur dann, wenn ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Es ist jedoch erlaubt, Werke wie The Zone of Interest einzelnen Familienmitgliedern zugänglich zu machen, da Familie nicht zur Öffentlichkeit zählt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die LEONINE Licensing GmbH in der Unterlassungserklärung verlangt, es ab sofort zu unterlassen, den Film The Zone of Interest über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es ist jedoch möglich, dass die Torrent-Datei, die in diesem Fall den Film enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, wie einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt ist. In diesem Fall könnte die Datei nur von denjenigen Personen geöffnet werden, die das Passwort erhalten haben. Eine solche private oder familiäre Nutzung wäre nicht öffentlich und daher erlaubt. Es scheint jedoch, dass die LEONINE Licensing GmbH mit der Unterlassungserklärung auch potenziell zulässige Nutzungen unterbinden möchte. 

Wie hoch ist die Forderung für das illegale Filesharing?

Im Fall von The Zone of Interest der LEONINE Licensing GmbH fordert Frommer Legal insgesamt eine Summe von 980,60 €. Diese setzt sich zusammen aus 235,80 € für Rechtsverfolgungskosten, 700 € Schadensersatz und einer Umsatzsteuer von 44,80 €, die auf den Wert der Abmahnleistung bezogen ist.

Bin ich dazu verpflichtet, die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für den Film The Zone of Interest zu unterschreiben? 

Sollten Sie tatsächlich die Rechte der LEONINE Licensing GmbH an dem Film The Zone of Interest durch Filesharing verletzt haben sollten, müssen Sie auch eine Unterlassungserklärung abgeben. Dies sollten Sie jedoch nicht tun, ohne vorher den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben – eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der in der Regel lebenslang gilt und nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann. Demzufolge muss sie sorgfältig formuliert werden. Wenn Sie nicht selbst der Täter des Filesharings waren, müssen Sie in der Regel auch keine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen haften müssen. Es kann aber mitunter ratsam sein, sich trotzdem zur Unterlassung zu verpflichten, um das Risiko einer Unterlassungsklage zu vermeiden. Gern erklären wir Ihnen dazu die Details.

Kann ich mich also entspannt zurücklehnen? 

Wir raten Ihnen dazu, die Abmahnung ernst und nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es spricht einiges dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie dafür persönlich verantwortlich sind, ist eine andere Frage. Sie müssen dennoch reagieren, selbst wenn die Abmahnung von Frommer Legal unwirksam wäre. Nehmen Sie am besten Kontakt zu uns auf – wir beraten und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung. Darüber hinaus wäre es ratsam, eine eigene strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um zu vermeiden, dass die LEONINE Licensing GmbH nachbessert und eine zweite wirksame Abmahnung ausspricht, die möglicherweise zu einer Kostenerstattungspflicht führen könnte. Details dazu erklären wir Ihnen gern in einer persönlichen Erstberatung.

Hier ist der optimalste Weg, wie Sie weiter vorgehen: 

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst und suchen Sie den Rat eines professionellen Rechtsanwalts, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. 
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf. 
  • Löschen Sie alle Inhalte des Films The Zone of Interest der LEONINE Licensing GmbH von Ihrem Computer, falls sie sich darauf befinden. 
  • Versuchen Sie herauszufinden, wer neben Ihnen für das Filesharing verantwortlich sein könnte. 
  • Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie bei der Forderungsabwehr kompetent unterstützen.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung für den Film The Zone of Interest – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen The Zone of Interest oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Auf diesem Wege können den Anschlussinhabern Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt sowie weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.   
  • unterstützt mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.  
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren.    
  • weiß stark zu verhandeln.    
  • ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Ihre Rechte eintreten und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kompetent beraten. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder auf unserer Homepage mehr über unsere Kanzlei erfahren. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auf unserem Blog zahlreiche Beiträge und hilfreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts im Kästchen neben diesem Beitrag.

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Foto(s): Wachs, Adobe

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