Abmahnung Daniel Sebastian iAd. DigiRights wg. German Top 100 Single Charts

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Medienfirma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt mahnt derzeit über den in der Bundeshauptstadt ansässigen Rechtsanwalt Daniel Sebastian Urheberrechtsverstöße an gleich mehreren Musikwerken, die sich auf einer Compilation befinden ab. Unter den Musikwerken befinden sich Titel wie Israel Kamakawiwo ole - Over the Rainbow, Die Atzen mit Nena - Strobo Pop, Martin Solveig & Dragonette - Hello, Milk & Sugar vs. Vya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah), Chris Brown feat. Benny Benassi - Beautiful People, DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts tätig und sprach zunächst für Rechteinhaber aus dem Bereich des Computerspielepublisher Abmahnungen aus.

Nunmehr bedient sich mit der DigiRights Administration GmbH ein weiterer Rechteinhaber den Diensten des Rechtsanwalts Daniel Sebastian. Die Abmahnung nimmt nicht selten Bezug auf ein Downloadangebot einer Datei, die zahlreiche Musikwerke enthält, an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.

Als aktuelle Musikwerke finden sich die abmahnungsgegenständlichen Titel Israel Kamakawiwo ole - Over the Rainbow, Die Atzen mit Nena - Strobo Pop, Martin Solveig & Dragonette - Hello, Milk & Sugar vs. Vya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah), Chris Brown feat. Benny Benassi - Beautiful People, DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez auch in aktuellen Musiksammlungen, wie etwa den inoffiziellen Musiksamplern German Top 100 Single Charts vom 01.08.2011. Auf diesen Musikzusammenstellungen sind nicht selten mehrere Werke von Rechteinhabern vertreten, die ihrerseits - ebenso wie die DigiRights Administration GmbH - Rechtsverstöße ermitteln und verfolgen lassen. Wem das Bereithalten einer Compilation, wie den „German Top 100 Single Charts" vorgeworfen wird, dem ist die Einholung einer eingehenden Beratung zu empfehlen. Denn auch wenn sich die Abmahnung auf den Verstoß an den Werken der DigiRights Administration GmbH beschränkt, so können Folgeabmahnungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Den Empfängern einer derartigen des Rechtsanwalt Daniel Sebastian die i. A. d. DigiRights Administration GmbH ausgesprochen wird, wird regelmäßig vorgeworfen, die Werke über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie den German Top 100 Single Charts vom 01.08.2011, diese Datei den Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Firma DigiRights Administration GmbH dar, soweit die Datei (was bei den German Top 100 Single Charts vom 01.08.2011 unstreitig der Fall ist) Werke beinhaltet, an denen die DigiRights die Rechte innehat.

Dementsprechend macht die Kanzlei Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß mutmaßlich begangen wurde, geltend.

§ 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

In den Abmahnschreiben fordert die Kanzlei Daniel Sebastian i. A. d. DigiRights Administration GmbH wegen einer mutmaßlichen Verletzung an den Werken Israel Kamakawiwo ole - Over the Rainbow, Die Atzen mit Nena - Strobo Pop, Martin Solveig & Dragonette - Hello, Milk & Sugar vs. Vya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah), Chris Brown feat. Benny Benassi - Beautiful People, DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez neben der Abgabe einer so genannten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.800,00 Euro.

Empfängern einer solchen Abmahnung ist jedoch angeraten, die anliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell abzugeben. Zum einen sehen viele deutsche Gerichte in der Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis und darüber hinaus wird mit dieser Erklärung die Zahlung des pauschalen Schadensbetrages anerkannt.

Allerdings sollte die Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian, die einen Urheberrechtsverstoß an den Musikwerken Israel Kamakawiwo ole - Over the Rainbow, Die Atzen mit Nena - Strobo Pop, Martin Solveig & Dragonette - Hello, Milk & Sugar vs. Vya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah), Chris Brown feat. Benny Benassi - Beautiful People, DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez als Bestandteil der German Top 100 Single Charts nicht unbeachtet beiseitegelegt oder in den Papierkorb geworfen werden. Die darin enthaltenen Fristen sollten unbedingt ernst genommen und beachtet werden. Das Ignorieren dieses Schreibens kann sich im Nachhinein als äußerst zeitaufwändiger und teurer Fehler erweisen.

Vielmehr ist einem Abgemahnten bereits vor dem Hintergrund, dass die Musikzusammenstellung German Top100 Single Charts nicht selten Werke vieler Rechteinhaber beinhaltet, anzuraten, eine eingehende Beratung durch einen fachkundigen und mit der Thematik des Filesharings vertrauten Rechtsanwalts einzuholen.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)

Kontakt über unser Kontaktformular oder direkt über den Live-Chat unter http://www.warai.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema