Abmahnung David Guetta - Titanium durch Kornmeier & Partner

  • 3 Minuten Lesezeit

David Guetta - Titanium ist Inhalt aktueller Abmahnungen, die im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen werden. Tonträger des Dancefloortracks David Guetta - Titanium können seit dem 29. August 2011 im heimischen Fachhandel bezogen werden. Dennoch laden viele Internetnutzer sich das Musikstück aus dem Internet herunter.

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln hat die ausschließlichen Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet an dem Tonträger David Guetta - Titanium inne. Im letzten Quartal 2010 wurden bereits Abmahnungen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen. Diese nahmen allerdings vornehmlich Bezug auf Rechtsverletzungen im Hinblick auf Musikalben. Die Abmahnung David Guetta - Titanium die im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG versandt wird, zeigt insoweit, dass Rechteinhaber auch Rechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken ahnden und einer Verfolgung zuführen.

Die Abmahnung David Guetta - Titanium wendet sich an den Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung an dem Musikwerk David Guetta - Titanium begangen wurde. Dabei verhält es sich zumeist wie folgt. Die Abmahnung David Guetta - Titanium wird in aller Regel ausgesprochen, nachdem der Tonträger über eine Internet Filesharing Tauschbörse anderen aktiven Tauschbörsenteilnehmern zum Download dargeboten wurde. Weil diese Bereitstellung des Musikstücks David Guetta - Titanium ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine rechtswidrige Handlung nach dem Urheberrecht darstellt, wendet sich die Rechteinhaberin an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung erfolgte und macht gegenüber diesem Ansprüche aufgrund der illegalen öffentlichen Zurverfügungsstellung des Tonträgers David Guetta - Titanium geltend. Der Internetanschlussinhaber ist regelmäßig der Adressat der Abmahnung David Guetta - Titanium, da einen Internetanschlussinhaber eine Sicherungspflicht im Hinblick auf den von ihm betriebenen Internetanschluss trifft. Diese Pflicht sieht vor, dass ein Internetanschlussinhaber dafür Sorge zu leisten hat, Schutzvorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, Verletzungshandlungen über seinen Anschluss zu verhindern. Kommt es dennoch zu einer Verletzung des Urheberrechts über den Internetanschluss, so gilt es zu prüfen, ob der Anschlussinhaber tatsächlich alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen den Mißbrauch seines Anschlusses getroffen hat.

Mit der Abmahnung David Guetta - Titanium bieten die von der EMI Music Germany GmbH & Co KG betrauten Anwälte dem Abgemahnten die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Hierzu fordert die von der EMI Music Germany GmbH & Co. KG betrauen Rechtsanwaltskanzlei neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines pauschal mit 450 € bezifferten Ersatzbetrages zur Abgeltung der Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche der EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Besonders heikel ist eine Abmahnung im Hinblick auf eine Rechtsverletzung an dem Musikstück David Guetta - Titanium zu bewerten, die einen Bezug zu einer Compilation herstellt, auf der der Titel David Guetta - Titanium enthalten war, da sodann darauf angespielt wird, dass alle Musiktitel aus der Compilation zeitgleich über den Internetanschluss Dritten zum Download angeboten worden sind. Einem Abgemahnten, dem sich Anhaltspunkte für eine solche Verletzung mehrerer Musikwerke erschließen (Anhaltspunkte bietet die Betreffzeile des Abmahnschreibens, sowie der im anliegenden Auszug des Ermittlungsdatensatzes dargelegte Dateiname), sollte fachkundigen Rat bei einem mit den Filesharing Konstellationen betrauten Rechtsanwalt suchen. Dieser wird zusammen mit dem Abgemahnten prophylaktische Vorgehensweisen besprechen. Nicht selten wird auch der Rat erteilt, die der Abmahnung David Guetta - Titanium beigefügte Unterlassungserklärungen abzuändern und sodann fristgetreu an die Rechtsanwälte zu übersenden, die die Angelegenheit in Vollmacht der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wahrnehmen.

Rechtsanwalt, Mediator & Gütestelle Markus Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema