Abmahnung Denk Keramische Werkstätten e.K. von H.P.R. Heinrich Partner Rechtsanwälte | Schmelzfeuer

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei „H.P.R. Heinrich•Partner•Rechtsanwälte“ aus Frankfurt a.M. für die Denk Keramische Werkstätten e.K. vor.

Vorab: Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen unserer Fachanwälte an uns wenden unter info@wd-recht.de oder 0251 / 208680-30.

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „Schmelzfeuer“, unter der Denk Keramische Werkstätten e.K. nach eigenen Aussagen seit über 10 Jahren eine „Kerze / Beleuchtungsanlage als Tischfeuer für den Innenbereich und Feuerschale für den Außenbereich“ anbietet. Die Bezeichnung „Schmelzfeuer“ ist als deutsche Marke in Klasse 4 u.a. für Kerzen und Dochte, Klasse 11 für Beleuchtungsanlagen aus keramischen Werkstoffen und Klasse 21 für „Leuchten nicht aus Edelmetall“ geschützt.

Gegenstand des Vorwurfs ist die Nutzung dieses Begriffs durch den Abgemahnten auf der Plattform www.ebay-kleinanzeigen.de für den Verkauf einer nicht von des Denk Keramische Werkstätten e.K. stammenden Kerze.

Forderungen des Denk Keramische Werkstätten e.K.

Der Denk Keramische Werkstätten e.K. fordert von dem Abgemahnten

• Unterlassung und die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens (Entwurf beigefügt)

• Auskunft und Rechnungslegung zur Vorbereitung eines Schadenersatzanspruchs

• Aufwendungserstattung aus einem Gegenstandswert von -laut Text- 50.000,00 EUR bzw. –laut Berechnung- 75.000,00 EUR.

  • Nach erteilter Auskunft wird der eingetragene Kaufmann Denk Keramische Werkstätten zusätzlich noch Lizenzschadenersatz berechnen und einfordern.

Wie auf die Abmahnung reagieren?

• Zunächst sind die (oft kurzen) Fristen in jedem Fall zu beachten. Andernfalls drohen sehr zeitnahe oder auch unverzüglich gerichtliche Schritte der abmahnenden Seite.

• Keinesfalls sollte vorschnell/übereilt gehandelt werden. Einmal abgegebene Unterlassungsversprechen oder erteilte Auskünfte sind kaum noch oder gar nicht mehr zurücknehmbar.

• Der Rechtsvertreter der Gegenseite sollte nicht vom Abgemahnten selbst kontaktiert werden. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit, es besteht die Gefahr Aussagen zu tätigen, die verteidigend gemeint sein mögen, aber im Ergebnis dem Abgemahnten entgegen gehalten werden können.

• Die Berechtigung der Abmahnung ist angesichts der deutlichen Konsequenzen auf jeden Fall vorab durch einen Spezialisten zu prüfen. Das Markenrecht erfordert fundierte Kenntnisse und große Erfahrung.

• Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, ist unbedingt darauf zu achten

  • dass die Abgabe des Versprechens gut vorbereitet worden ist, um nicht sofort mit Abgabe Vertragsstrafeansprüche der Gegenseite zu ermöglichen;
  • dass die Erklärung selbst so weit, wie irgend möglich, zu Gunsten des Abgemahnten modifziert wurde, was teils in hohem Maße möglich und erforderlich ist;
  • dass der künftige Unterlassungsschuldner seine Pflichten aus der Erklärung durch Aufklärung genau kennt, da diese über den Wortlaut hinausgehen.

 • Gegenstand der Vertretung ist auch die geforderte Auskunft, die unter anderem hohe finanzielle Folgen nach sich ziehen kann, sowie die Verhandlung von Schadenersatz- und Rechtsanwaltsgebühren. Nicht vergessen ist oftmals auch ein möglicher Regressanspruch gegen den Lieferanten des Abgemahnten.

Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte|Fachanwälte

Überlassen Sie uns die Abmahnung gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,

    durchgehend persönliche Ansprechpartner,

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,

    unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Kontakt unter:                 Telefon: 0251 20 86 80 30            E-Mail: info@wd-recht.de

Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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